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Beeinflussung der Quote durch Wahlzettel ist verfassungswidrig

Keine Quote auf Wahlzettel

Heute muss der Landtag Rheinland-Pfalz das Kommunalwahlgesetz in erster Beratung ändern.
Die Beeinflussung der Wahlentscheidung zugunsten weiblicher Kandidatinnen durch Angabe des Geschlechts auf dem Wahlzettel wie im §29 Abs.2 Satz 1 und 2 des Gesetzes vorgesehen, darf nicht sein, da verfassungswidrig.
Dies hatte die Piratenpartei Rheinland-Pfalz durch eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz 2014 erreicht.
Die Piratenpartei steht ebenfalls für ein möglichst ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Räten und Parlamenten, nur sollte dies aus grundsätzlichen Überlegungen zur Freiheit der Wahl, nicht durch Beeinflussung auf dem Wahlzettel erreicht werden.
Durch die Gestaltung der Stimmzettel war hier eine staatliche Einflussnahme erkennbar, was das Verfassungsgericht auch aufgrund der Piratenklage festgestellt hat.
Die Piratenpartei wird beobachten, wie die Änderungen im Gesetz ausfallen.