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Piratenpartei an Dreyer zu Vorratsdatenspeicherung: Bürger vor Generalverdacht schützen!

Die Piratenpartei fordert Ministerpräsidentin Malu Dreyer auf, die Bürgerinnen und Bürger vor dem drohenden Generalverdacht und einer Totalprotokollierung ihrer elektronischen Telekommunikation durch eine erneute Einführung einer Vorratsdatenspeicherung zu schützen. Dreyer hatte in der vergangenen Woche ihrem Parteikollegen und Justizminister Heiko Maas beigepflichtet, das Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten.

Dazu erklärt Klaus Brand, Stellvertretender Vorsitzender im Landesverband: „Ein Abwarten des Urteils des EuGH halten wir für selbstverständlich. Sollte der EuGH die EU-Richtlinie verwerfen, hat sich die Diskussion um eine Wiedereinführung der als verfassungswidrig eingestuften Vorratsdatenspeicherung sowieso erledigt. Wir erwarten von Ministerpräsidentin Dreyer allerdings auch, sich andernfalls gegen die Totalprotokollierung einzusetzen.“ Alle Bürgerinnen und Bürger pauschal und ohne Anlass zu überwachen komme einem Generalverdacht gleich, der die Privatsphäre unterminiere und der Demokratie schade. Jegliche Form grundrechtswidriger, anlassloser Überwachung müsse sofort und klar eine Absage erteilt werden, so Brand abschließend.

Die PIRATEN fordern, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vollständig zurückzunehmen. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine flächendeckende allumfassende Überwachung jeder Telekommunikation und setzt die in einem Rechtsstaat geltende Unschuldsvermutung außer Kraft. Der von Seiten der Befürworter behauptete Zugewinn an Sicherheit konnte nicht nachgewiesen werden. Nach Auffassung der PIRATEN schränkt sie stattdessen die Freiheit des Einzelnen ein und damit eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für eine gesunde Demokratie.

Hintergrund:
In Österreich wurde die Richtlinie von der Kärntner Landesregierung, einem Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie mehr als 11.000 Privatpersonen vor den Verfassungsgerichtshof getragen, welcher wiederum den EuGH um eine Vorabentscheidung ersuchte. Der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón des EuGH kam zum Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer momentanen Form mit der EU-Grundrechtscharta unvereinbar ist. Er beurteilte sie als einen unzulässigen, durch nichts gerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre. Die Vorabentscheidung des EuGH wird für Anfang 2014 erwartet.

Weblinks:
[1] Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten
[2] Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes (PDF)