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Nach Dienstwagen-Urteil in Neustadt: Piratenpartei Rheinland-Pfalz fordert gesetzliche Offenlegungspflicht für Dienstwagen

Nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG Koblenz) [1][Urteil als PDF], das besagt, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße nicht dazu verpflichtet sei, die Konditionen offen zu legen, nach denen sie Dienstwagen least, zeigt sich die Piratenpartei enttäuscht. Nach Ansicht der PIRATEN ist jetzt die Landesregierung in der Pflicht, per Gesetz für mehr Transparenz in den kommunalen Verwaltungen zu sorgen.

Dazu erklärt Heiko Müller, Vorsitzender im Landesverband: „Es ist für uns absolut unverständlich, wieso Bürgerinnen und Bürger nicht wissen dürfen, wie viel Geld die Stadt Neustadt für ihre Dienstwagen ausgibt. Wir stellen eine alarmierende allgemeine Tendenz dazu fest, dass die Anforderungen an ein Geschäftsgeheimnis von einzelnen Gerichten immer niedriger angesetzt werden. Jetzt ist die Landesregierung in der Pflicht, die gesetzgeberischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Verwaltungshandeln der Kommunen transparenter wird.“

Die PIRATEN lehnen Geheimverträge mit Privatunternehmen generell ab und fordern, dass alle Verträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Angebliche Firmengeheimnisse wie etwa Kosten oder Gewinnversprechen, die in Verträgen genannt werden, wiegen für die PIRATEN weniger schwer als das Recht der Öffentlichkeit auf Information darüber, wie Steuergelder eingesetzt werden.

Hintergrund: Gegen die Stadt Neustadt an der Weinstraße hatte Vincent Thenhart, Landesvorstandsmitglied der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, geklagt. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hatte die Klage abgewiesen. Das OVG Koblenz hat die verwaltungsgerichtliche Entscheidung bestätigt und den Antrag auf Zulassung einer Berufung zurückgewiesen, womit das Urteil leider rechtskräftig ist.

Weiterführende Informationen:
[1] Aktenzeichen 10 A 11064/13.OVG vom 8. Januar

Weblinks:
[1] Meldung zum Urteil des VG
[2] Meldung zum Urteil des OVG
[3] Pressemitteilung zum Urteil des OVG von juris
[4] Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland