Patrick Breyer, Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, reicht beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission ein. Geklagt wird auf Akteneinsicht in Dokumente, welche die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten betreffen.
Mit der Klage verlangt Breyer Zugriff auf Schriftsätze, mit denen sich Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof 2009 und 2010 gegen eine Klage wegen Nichtumsetzung der hochkontroversen Richtlinie verteidigte. Österreich zog vor dem Europäischen Gerichtshof in Zweifel, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem Grundrecht aller Bürger auf Datenschutz vereinbar und gültig ist. Sowohl Österreich als auch die EU-Kommission verweigern bisher die freiwillige Offenlegung dieser Schriftsätze, die im Hinblick auf die anstehende Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland von Bedeutung sind.
»Der EU-weite Zwang zur verdachtslosen Protokollierung von Telefongesprächen, E-Mail-Verkehr und weiterer Internetkommunikationsverbindungen ist ein vollkommen unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von über 500 Millionen Einwohnern der Europäischen Union«, erklärt Breyer zu seiner Klage. »Der Europäische Gerichtshof wird die fatale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich 2013 auf Vorlage des irischen High Court für ungültig erklären. Deutschland darf in der Zwischenzeit keinesfalls dem Umsetzungsdruck nachgeben, zumal der volkswirtschaftliche Schaden einer Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches höher ist als etwaige Verzugszahlungen. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur verdachtslosen Protokollierung jeder Internetverbindung (IP-Vorratsdatenspeicherung) sofort aufzugeben. Bis dahin muss bei der EU-Kommission beantragt werden, Deutschland wegen wichtiger Erfordernisse des Grundrechtsschutzes von der Umsetzung der EU-Richtlinie zu befreien.«
Mit seiner Klage fordert Breyer auch die Herausgabe eines Vermerks des Juristischen Dienstes der EU-Kommission. In diesem Vermerk ist festgehalten, dass es rechtlich unzulässig ist, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung künftig optional auszugestalten. Die EU-Kommission gab diesen Vermerk nunmehr freiwillig heraus. Die in dem Vermerk vertretene Rechtsmeinung kritisiert Breyer als »hanebüchen«. Die Richtlinie muss sich künftig darauf beschränken, nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in den Staaten zu harmonisieren, in denen sie existieren. Wenn die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung europaweit verboten wird, ist dieses Gesetz gänzlich hinfällig.
Patrick Breyer, Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, reicht beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission ein. Geklagt wird auf Akteneinsicht in Dokumente, welche die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten betreffen.
Mit der Klage verlangt Breyer Zugriff auf Schriftsätze, mit denen sich Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof 2009 und 2010 gegen eine Klage wegen Nichtumsetzung der hochkontroversen Richtlinie verteidigte. Österreich zog vor dem Europäischen Gerichtshof in Zweifel, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem Grundrecht aller Bürger auf Datenschutz vereinbar und gültig ist. Sowohl Österreich als auch die EU-Kommission verweigern bisher die freiwillige Offenlegung dieser Schriftsätze, die im Hinblick auf die anstehende Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland von Bedeutung sind.
»Der EU-weite Zwang zur verdachtslosen Protokollierung von Telefongesprächen, E-Mail-Verkehr und weiterer Internetkommunikationsverbindungen ist ein vollkommen unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von über 500 Millionen Einwohnern der Europäischen Union«, erklärt Breyer zu seiner Klage. »Der Europäische Gerichtshof wird die fatale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich 2013 auf Vorlage des irischen High Court für ungültig erklären. Deutschland darf in der Zwischenzeit keinesfalls dem Umsetzungsdruck nachgeben, zumal der volkswirtschaftliche Schaden einer Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches höher ist als etwaige Verzugszahlungen. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur verdachtslosen Protokollierung jeder Internetverbindung (IP-Vorratsdatenspeicherung) sofort aufzugeben. Bis dahin muss bei der EU-Kommission beantragt werden, Deutschland wegen wichtiger Erfordernisse des Grundrechtsschutzes von der Umsetzung der EU-Richtlinie zu befreien.«
Mit seiner Klage fordert Breyer auch die Herausgabe eines Vermerks des Juristischen Dienstes der EU-Kommission. In diesem Vermerk ist festgehalten, dass es rechtlich unzulässig ist, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung künftig optional auszugestalten. Die EU-Kommission gab diesen Vermerk nunmehr freiwillig heraus. Die in dem Vermerk vertretene Rechtsmeinung kritisiert Breyer als »hanebüchen«. Die Richtlinie muss sich künftig darauf beschränken, nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in den Staaten zu harmonisieren, in denen sie existieren. Wenn die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung europaweit verboten wird, ist dieses Gesetz gänzlich hinfällig.