Am Mittwoch Abend (13.02.2019) wurden die Verhandlungen zum endgültigen Text für die EU-Urheberrechtsreform zwischen dem Europaparlament und dem Rat abgeschlossen.
Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im EU-Parlament gab dazu folgende Hinweise:
Kommerzielle Webseiten und Apps, wo Nutzer*innen Beiträge
veröffentlichen können, müssen „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen,
vorab Lizenzen zu erwerben für alles, was ihre Nutzer*innen möglicherweise posten könnten – also: alle Inhalte der Welt, die unter das Urheberrecht fallen. Eine unmögliche Aufgabe.
Zusätzlich müssen alle Dienste außer die allerkleinsten und
allerneuesten alles in ihrer Macht stehende tun, um Inhalte von
Vornherein zu blockieren, bei denen es sich um unerlaubte Kopien handeln
könnte. Sie müssen aktiv nach Kopien von Werken (und Teilen davon)
Ausschau halten, die Rechteinhaber bei ihnen hinterlegt haben. Das geht
nur mit Uploadfiltern, die naturgemäß sowohl sehr teuer als auch sehr fehleranfällig sind.
Sollte ein Gericht jemals feststellen, dass ein Dienst nicht
genügend Anstrengungen zur Lizensierung oder Filterung unternommen hat,
wird dieser für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer*innen direkt haftbar gemacht, als
ob die Betreiberfirma sie selbst begangen hätte. Diese Drohung wird
dazu führen, dass Dienste bei der Befolgung des Gesetzes sogar
überschießen werden, um auf der sicheren Seite zu sein – mit um so mehr
Einschränkungen für unsere Redefreiheit.
Die Wiedergabe von mehr als „einzelnen Worten oder sehr kurzen Textausschnitten“ von Nachrichten wird eine Lizenz erfordern. Darunter
fallen wahrscheinlich viele jener Anreißer, die heute üblicherweise als
Teil eines Links angezeigt werden, um darzustellen, wohin dieser führt.
Gerichte werden letztendlich interpretieren müssen, was „sehr kurz“ in
der Praxis heißt – bis dahin wird beim Setzen von Links (mit Anreißern)
große Unsicherheit herrschen.
Keine Ausnahmen selbst für Dienste, die von
Einzelpersonen oder Kleinunternehmen betrieben werden – darunter fallen
wahrscheinlich auch Blogs und Webseiten, die auf irgendeine Weise
monetarisiert werden (also Werbung enthalten o.Ä.).
Weitere Punkte
Das Projekt, Text- und Datamining in Europa zu
ermöglichen – eine wichtige moderne Forschungstechnik, die für die
Entwicklung von künstlicher Intelligenz essenziell ist, wurde mit vielen
Vorbehalten und Bedingungen verwässert. Rechteinhaber dürfen
verweigern, dass irgendjemand abseits von Forschungseinrichtungen auf
ihre Werke Datamining anwenden kann.
Urhebervertragsrechte: Der Vorschlag des Parlaments
für ein Recht auf angemessene Bezahlung für Autor*innen wurde ebenfalls
verwässert: Unfaire „Total-Buyout“-Pauschalverträge können weiterhin die
Norm bleiben.
Beim Zugang zum Kulturerbe wurden kleine Verbesserungen erzielt: Bibliotheken dürfen vergriffene Werke online publizieren. Fotografien von Werken, die so alt sind, dass sie nicht mehr unter das Urheberrecht fallen, werden nicht erst recht wieder neu geschützt werden können.
Diese Vorgaben werden dazu führen, dass es im Internet künftig eine „Maschinen gesteuerte“ Zensur geben wird,
Dies widerspricht aber der Forderung der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, die ein freies und offenes Internet auch als Garant für Wissen, Transparenz und globales Zusammenwachsen versteht.
Deshalb fordern auch wir alle Menschen auf, gegen diese Gesetze, die noch vor der EU Wahl am 26. Mai dieses Jahres endgültig beschlossen werden sollen, auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren.
Für den 23.März sind in Europa und Deutschland Demonstrationen vorgesehen. Diese werden von verschiedenen Organisationen, darunter auch der Piratenpartei angemeldet.
Am Mittwoch Abend (13.02.2019) wurden die Verhandlungen zum endgültigen Text für die EU-Urheberrechtsreform zwischen dem Europaparlament und dem Rat abgeschlossen.
Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im EU-Parlament gab dazu folgende Hinweise:
Artikel 13: Uploadfilter
Der Verhandler des Parlaments, Axel Voss, hat sich dem Deal zwischen Frankreich und Deutschland angeschlossen, über den ich zuletzt berichtet hatte.
Artikel 11: Das Leistungsschutzrecht
Die Letztversion des EU-Leistungsschutzrechts ähnelt stark der in Deutschland bereits gescheiterten Fassung – bloß dass es viel mehr als nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren betrifft.
Weitere Punkte
Das Projekt, Text- und Datamining in Europa zu ermöglichen – eine wichtige moderne Forschungstechnik, die für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz essenziell ist, wurde mit vielen Vorbehalten und Bedingungen verwässert. Rechteinhaber dürfen verweigern, dass irgendjemand abseits von Forschungseinrichtungen auf ihre Werke Datamining anwenden kann.
Urhebervertragsrechte: Der Vorschlag des Parlaments für ein Recht auf angemessene Bezahlung für Autor*innen wurde ebenfalls verwässert: Unfaire „Total-Buyout“-Pauschalverträge können weiterhin die Norm bleiben.
Beim Zugang zum Kulturerbe wurden kleine Verbesserungen erzielt: Bibliotheken dürfen vergriffene Werke online publizieren. Fotografien von Werken, die so alt sind, dass sie nicht mehr unter das Urheberrecht fallen, werden nicht erst recht wieder neu geschützt werden können.
Diese Vorgaben werden dazu führen, dass es im Internet künftig eine „Maschinen gesteuerte“ Zensur geben wird,
Dies widerspricht aber der Forderung der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, die ein freies und offenes Internet auch als Garant für Wissen, Transparenz und globales Zusammenwachsen versteht.
Deshalb fordern auch wir alle Menschen auf, gegen diese Gesetze, die noch vor der EU Wahl am 26. Mai dieses Jahres endgültig beschlossen werden sollen, auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren.
Für den 23.März sind in Europa und Deutschland Demonstrationen vorgesehen. Diese werden von verschiedenen Organisationen, darunter auch der Piratenpartei angemeldet.
Näheres dazu in Kürze hier.
Hinweis:
Der obere Teil des Textes stammt von
https://juliareda.eu/2019/02/artikel-13-endgueltig/