Aktuelles Allgemein Bildung Bundestagswahl 2017 Pressemitteilungen

Unis beschränken wegen Urheberrechtsstreit den Zugang zu digitalen Lernmaterialien.

Spitzenkandidat der PIRATEN schlägt den Einsatz offener Lizenzen vor.

 

Letzte Woche wurde bekannt, dass die Universitäten in Rheinland-Pfalz dem Unirahmenvertrag von VG Wort und der Kulturministerkonferenz nicht beitreten. Damit folgen die rheinland-pfälzischen Universitäten dem deutschlandweiten Trend. Die Studierendenschaft muss mit einer drastischen Verschlechterung der Lehre rechnen. Die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters werden nicht im vollen Maße ausgenutzt bzw. zurückgefahren. René Pickhardt fordert eine Gesetzesänderung, nach der öffentlich finanzierte Inhalte offen lizensiert sein müssen.

Hintergrund: Laut Paragraph 52 a des Urheberrechtsgesetzes dürfen Lehrende und Forschende urheberrechtlich geschützte Werke für den Zweck der Lehre einsetzen, ohne eine entsprechende Lizenz erwerben zu müssen. Die VG Wort ist jedoch berechtigt, eine Vergütung einzufordern. Dies hat in der Vergangenheit bei digitalen Kopien in Form einer Pauschalvergütung, welche die Universitäten gerne getragen haben, gut funktioniert. Auf Grund eines BGH Urteils ist diese Pauschalvergütung durch eine Einzelabrechnung zu ersetzen. Für jeden Inhalt der in einem Lernmanagementsystem erscheint, sollen Universitäten nun 0.8 Cent pro Seite und pro Student oder Studentin bezahlen. Das Melden und Verarbeiten dieser Informationen ist aus Sicht der Landeshochschulrektorenkonferenz mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden. Aus diesem Grund sind die Universitäten dem Unirahmenvertrag nicht beigetreten. Die Konsequenz: Digitale Kopien und Inhalte müssen nun zum 1.1.2017 aus den Lernmanagementsystemen entfernt werden. Die Studierendenschaft erfährt einen Rückschritt in Bezug auf digitale Möglichkeiten des Lernens.

Der rheinland-pfälzische Spitzenkandidat zur Bundestagswahl René Pickhardt fordert schon seit längerem, sämtlich öffentlich finanzierte Lehrinhalte und wissenschaftliche Publikationen unter eine offene Lizenz zu stellen. In diesem Fall wäre weder das öffentlich finanzierte Wissen privatisiert, noch würde beim Einsatz der Materialien eine Tantieme für die VG Wort anfallen. Seiner Meinung nach bieten die Konflikte, die aus dem Unirahmenvertrag resultieren, die Möglichkeit endlich die Verabschiedung eines längst überfälligen Gesetzes – nämlich verpflichtende offene Lizenzen für öffentlich finanzierte Inhalte – anzugehen.