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RLP: Piratenpartei bereitet Klage gegen Kommunalwahlgesetz vor – von Rot-Grün angestrebte Prüfung durch Verfassungsgerichtshof bestätigt Kritik

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Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz sieht sich durch das von Rot-Grün angestrebte Normenkontrollverfahren zum Kommunalwahlgesetz (KWG) in ihrer Kritik bestätigt. Die PIRATEN bereiten derzeit eine eigene Verfassungsbeschwerde gegen das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz vor. Ein entsprechender Beschluss wurde auf dem Landesparteitag in Trier Anfang Februar von der Basis getroffen.

Dazu erklärt der Landesvorsitzende Heiko Müller: „Unserer Ansicht nach ist das KWG verfassungswidrig, weil Wahlkampf über den Stimmzettel gemacht wird. Damit wird die Freiheit der Wahl gefährdet. De facto versprechen sich vor allem die Grünen Vorteile dieser Stimmzettelgestaltung. Wir sind der Meinung, dass auf dem Stimmzettel keinerlei Informationen enthalten sein dürfen, die die Wahl der Bürgerinnen und Bürger beeinflussen. Offenbar sind inzwischen auch Grüne und SPD sich selbst nicht mehr sicher, ob ihr Wahlgesetz überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist.“

Die PIRATEN sehen auch Menschen diskriminiert, die sich nicht in ein auf nur zwei Geschlechter ausgelegtes System einordnen wollen. Die getroffene Regelung gehe am Ziel vorbei, dass Geschlechter gleichmäßig in den kommunalen Räten vertreten sein sollen. Trans- und Intersexuelle Menschen werden gar nicht erst berücksichtigt. Nach Auffassung der PIRATEN muss jede Person das Recht haben, sich selbst zu definieren, ob als Frau, als Mann oder als Mensch jenseits traditioneller Geschlechterrollen. Statistische Angaben zur binären Geschlechterverteilung auf Wahlunterlagen halten die PIRATEN daher für eine unrechtmäßige Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler und lehnen diese ab.

„Unserer Meinung nach ist auch die Erfassung der persönlichen Daten der Kandidaten und anwesenden Teilnehmer der Aufstellungsversammlungen zu den Listen inakzeptabel und gefährdet die freie Wahl. Durch die verpflichtende Erfassung aller Anwesenden und deren Parteimitgliedschaft wird ihre aktive Teilnahme gegenüber dem Staat offengelegt. Aus Angst vor Repressionen werden Menschen von diesem wichtigen willensbildenden Prozess abgehalten.“, so Müller abschließend.