Anlässlich des Welt-Anti-Korruptionstags am 9. Dezember fordert die Piratenpartei, dem Kampf gegen Korruption mehr Gewicht zu verleihen. Nach wie vor sei die UN-Konvention gegen Korruption von Deutschland nicht ratifiziert. Die Strafvorschriften zu Abgeordnetenbestechung müssten dringend verschärft werden, so die PIRATEN. Ein Lobbyregister im Deutschen Bundestag soll als Sofortmaßnahme eingeführt werden.
„Wir rufen die nächste Bundesregierung auf, sich stärker gegen Abgeordnetenbestechung und Korruption einzusetzen.“, sagt Heiko Müller, Landesvorsitzender der PIRATEN. Es könne nicht angehen, dass Deutschland neben Syrien und Nordkorea eines der wenigen Länder sei, in dem die UN-Konvention gegen Korruption nicht umgesetzt sei, so Müller. Als Gründungsmitglied der europäischen Antikorruptionsgruppe habe Deutschland bisher seine Verantwortung vernachlässigt, wirksame Regeln gegen Korruption in öffentlichen Institutionen einzuführen. „Wir möchten alle Interessenvertreter im Deutschen Bundestag verpflichten, sich in einem Lobbyregister für die politische Arbeit anzumelden. Damit wäre ein erster Schritt getan, um den Austausch zwischen Parlamentariern und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen transparent zu machen und politische Einflussnahmen im Vorfeld zu erschweren.“
Die Piraten verlangen darüber hinaus eine Verschärfung des Paragraphen 108e StGB. Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung müsse nach Ansicht der PIRATEN dem für die Bestechung von Amtsträgern im Paragraphen 334 StGB angenähert werden. In Deutschland ist es nur strafbar, wenn Parlamentarier sich für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten bezahlen lassen. Wer Geld annimmt, um im Gegenzug einen Änderungsantrag einzubringen, kommt nach wie vor straffrei davon. Die Strafbarkeit muss nach Überzeugung der Piratenpartei auch auf Vorteile, die erst nach der Handlung beziehungsweise dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden, erweitert werden, insbesondere auch auf sogenannte “Dankeschön-Spenden”. Neben den bisher erfassten materiellen Versprechen wollen die Piraten, dass die immateriellen sowie Vorteile für Dritte, etwa den Ehepartner, erfasst und bestraft werden müssen.
„Wir haben nichts gegen die Schnittchen beim parlamentarischen Abend“, erklärt Müller abschließend. „Uns geht es nur um langfristige und indirekte Vorteile, die sich eventuell aus der Wahrnehmung politischer Mandate ergeben. Denn die strafrechtliche Handhabe fehlt bislang völlig.“
Anlässlich des Welt-Anti-Korruptionstags am 9. Dezember fordert die Piratenpartei, dem Kampf gegen Korruption mehr Gewicht zu verleihen. Nach wie vor sei die UN-Konvention gegen Korruption von Deutschland nicht ratifiziert. Die Strafvorschriften zu Abgeordnetenbestechung müssten dringend verschärft werden, so die PIRATEN. Ein Lobbyregister im Deutschen Bundestag soll als Sofortmaßnahme eingeführt werden.
„Wir rufen die nächste Bundesregierung auf, sich stärker gegen Abgeordnetenbestechung und Korruption einzusetzen.“, sagt Heiko Müller, Landesvorsitzender der PIRATEN. Es könne nicht angehen, dass Deutschland neben Syrien und Nordkorea eines der wenigen Länder sei, in dem die UN-Konvention gegen Korruption nicht umgesetzt sei, so Müller. Als Gründungsmitglied der europäischen Antikorruptionsgruppe habe Deutschland bisher seine Verantwortung vernachlässigt, wirksame Regeln gegen Korruption in öffentlichen Institutionen einzuführen. „Wir möchten alle Interessenvertreter im Deutschen Bundestag verpflichten, sich in einem Lobbyregister für die politische Arbeit anzumelden. Damit wäre ein erster Schritt getan, um den Austausch zwischen Parlamentariern und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen transparent zu machen und politische Einflussnahmen im Vorfeld zu erschweren.“
Die Piraten verlangen darüber hinaus eine Verschärfung des Paragraphen 108e StGB. Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung müsse nach Ansicht der PIRATEN dem für die Bestechung von Amtsträgern im Paragraphen 334 StGB angenähert werden. In Deutschland ist es nur strafbar, wenn Parlamentarier sich für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten bezahlen lassen. Wer Geld annimmt, um im Gegenzug einen Änderungsantrag einzubringen, kommt nach wie vor straffrei davon. Die Strafbarkeit muss nach Überzeugung der Piratenpartei auch auf Vorteile, die erst nach der Handlung beziehungsweise dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden, erweitert werden, insbesondere auch auf sogenannte “Dankeschön-Spenden”. Neben den bisher erfassten materiellen Versprechen wollen die Piraten, dass die immateriellen sowie Vorteile für Dritte, etwa den Ehepartner, erfasst und bestraft werden müssen.
„Wir haben nichts gegen die Schnittchen beim parlamentarischen Abend“, erklärt Müller abschließend. „Uns geht es nur um langfristige und indirekte Vorteile, die sich eventuell aus der Wahrnehmung politischer Mandate ergeben. Denn die strafrechtliche Handhabe fehlt bislang völlig.“