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Aufhebung der Residenzpflicht ist nur ein erster Schritt

Die Residenzpflicht wurde – wie von der Piratenpartei gefordert – innerhalb von Rheinland-Pfalz aufgehoben, nachdem sie vor mehr als 30 Jahren unter Federführung der SPD im Widerspruch zum Genfer Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen von 1951 eingeführt worden war. Die Abschaffung ist nach Meinung der PIRATEN ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt hin zu einer menschenwürdigen Asylpolitik.
Nur Sachsen und Bayern halten als einzige Bundesländer noch an dieser Regelung fest. Die Residenzpflicht ist eine Auflage für Asylbewerber und Geduldete, welche die Betroffenen dazu verpflichtet, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten.

Der Schritt zur Aufhebung der Residenzpflicht war längst überfällig und wurde von der SPD in Rheinland-Pfalz lange aufgeschoben. Der nächste wichtige Schritt ist eine Aufhebung der Residenzpflicht mit freier Beweglichkeit von Flüchtlingen innerhalb des gesamten Bundesgebiets„, führt Heiko Müller, Vorsitzender der Piratenpartei in Rheinland-Pfalz aus. „Zudem ist unverständlich, dass Verstöße gegen die Residenzpflicht noch immer in den Statistiken für Ausländerkriminalität geführt werden und somit zur Stigmatisierung dieser Bevölkerungsgruppe beitragen.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine offene und freie Gesellschaft ein, in der alle Kulturen, Weltanschauungen und Religionen gemeinsam und friedlich leben können. Dazu gehört nach Überzeugung der PIRATEN auch, dass Flüchtlinge ohne Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Neben der Aufhebung der Residenzpflicht fordert die Piratenpartei, dass Asylanträge schneller und nachvollziehbar entschieden werden und Flüchtlinge jederzeit mit Achtung und Respekt behandelt werden.