Aktionen Überparteiliches

Breites Bündnis protestiert gegen ausufernde Bestandsdatenauskunft

Am Sonntag den 14.April ruft ein breites Bündnis in Neuwied zum
Protest gegen die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes bei der
Bestandsdatenauskunft auf. Diese Gesetzesänderung soll wahrscheinlich
schon im Mai im Bundesrat entschieden werden. Bei der
Bestandsdatenauskunft geht es darum, unter welchen Voraussetzungen
Polizei, Geheimdienste, BKA und Zoll auf private Daten von Bürgern wie
Name, Adresse, Geburtsdatum, Passwörter von Mailaccounts, PIN und PUK
vom Handy und IP-Adresse, die bei bei den Telekommunikationsanbietern
gespeichert sind, zugreifen dürfen. Die Aktion ist Teil eines
bundesweiten Protestes dem sich Bündnisse in vielen Städten
angeschlossen haben. Der Protest beginnt um 17 Uhr in der Langendorfer
Strasse – Nähe Food Hotel und Rewe Markt – und endet mit einer
Kundgebung am Luisenplatz.

Vincent Thenhart, Spitzenkandidat der Piratenpartei Rheinland-Pfalz
für die BTW 2013, sieht durch das neue Gesetz einige Grundrechte
gefährdet: „Es ist unhaltbar, dass IP-Adressen von Bürgern ohne
Richtervorbehalt und bereits bei Ordnungswidrigkeiten von Behörden
Namen zugeordnet werden dürfen. Denn die IP-Adresse ist schließlich
unser ständiger Begleiter im Netz und leichtfertige Abfragen gefährden
die informationelle Selbstbestimmung nachhaltig. Die Einrichtung von
elektronischen Schnittstellen bei den Telekommunikationsanbietern für
Abfragen von Zugangsdaten und IP-Adressen öffnet Tür und Tor für
Missbrauch. Eine Informationsgesellschaft braucht einen starken
Datenschutz und nicht neue elektronische Schnittstellen, damit der
Staat noch mehr Daten über seine Bürger abfragen kann.“

Auch der Deutsche Journalistenverband, das Unabhängige
Landesdatenschutzzentrum und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
warnen vor dem geplanten Gesetz[1]. Es soll eine weitreichende
Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung und
sogar die Herausgabe von Passwörtern zu E-Mail-Konten an staatliche
Behörden erlauben.

Quellen:
[1]
http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2013/03/22/warum-das-gesetz-zur-bestandsdatenauskunft-verfassungswidrig-ist/