Gemeinsam mit den anderen Mitstreitern im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung konnten heute in Karlsruhe von den Rheinland-Pfälzischen PIRATEN über 34.000 Vollmachten für die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik an das Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Auf dem Platz der Grundrechte wurden zusätzlich symbolisch 17 Thesen zur Verteidigung der Grundrechte angeschlagen.
Dem Bundesverfassungsgericht wurden heute in Karlsruhe die Vollmachten von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern übergeben, die sich gegen die sechsmonatige Sammlung ihres Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens zur Wehr setzen wollen. Gegen die seit 1. Januar 2008 eingeführte Überwachungsmaßnahme richtet sich damit die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.[1] Die 102 Aktenordner und 12 Umzugskartons füllenden Vollmachten der Beschwerdeführer wurden heute von Rheinland-Pfälzer PIRATEN gemeinsam mit vielen anderen Mitstreitern im AK Vorrat für den Berliner Anwalt Meinhard Starostik beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Im Anschluss schlugen die Bürgerrechtler am Platz der Grundrechte in Karlsruhe symbolisch 17 Thesen zur Verteidigung der Grundrechte in der heutigen Zeit an. Für verschiedene Grundrechte wurde je eine These angenagelt, beispielsweise „Die Souveränität des Individuums über seine Daten ist die Voraussetzung der Wahrnehmung seiner Freiheit“. Auf weiteren Tafeln waren entgegengesetzte Äußerungen von Politikern zu lesen, etwa die Aussage der Bundeskanzlerin: „Es kann doch keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat.“
Angelo Veltens von den Rheinland-Pfälzischen PIRATEN erklärte dazu heute vor Ort in Karlsruhe: „Wir fordern Regierung und Parlament weiterhin vehement dazu auf, eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen hin durchzuführen. Wir fordern außerdem den sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, sofern sie mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind. Dazu zählen sowohl die Überwachung von Flugreisenden, das geplante zentrale Melderegister, als auch der biometrische und elektronische Personalausweis oder die Präventivbefugnisse des Bundeskriminalamts einschließlich staatlicher Spionage auf Privatcomputern.“
Anfang Februar hatte das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag auf Aussetzung der gigantischen Datensammlung zunächst Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und den Länderregierungen zur Stellungnahme zugeleitet. Dabei fragte das Gericht unter anderem, ob es zutreffe, dass auch ohne Vorratsdatenspeicherung nur 2% der Abfragen von Verbindungsdaten erfolglos bleiben.[2] Das Bundesverfassungsgericht will noch im März über den Eilantrag entscheiden.
Eine Umfrage [3] des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom Ende Januar 2008 kommt zu dem Ergebnis, dass viele Menschen seit Jahresanfang die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet vermeiden. In sensiblen Bereichen wie Journalismus und medizinische Beratung hat dies schwerwiegende Folgen für die Betroffenen.
Fußnoten:
1. Informationen zur Sammel-Verfassungsbeschwerde: http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de
2. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 05.02.2008: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/bverfg_2008-02-05_anon.pdf
3. Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/193/79/
Weitere Informationen:
Fotos der Sammel-Verfassungsbeschwerde:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktuelle_Fotos
Rede auf dem Platz der Grundrechte am 29.02.2008:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/202/79/
Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/
Gemeinsame Erklärung von 45 Organisationen gegen die Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/80/100/
Gemeinsam mit den anderen Mitstreitern im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung konnten heute in Karlsruhe von den Rheinland-Pfälzischen PIRATEN über 34.000 Vollmachten für die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik an das Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Auf dem Platz der Grundrechte wurden zusätzlich symbolisch 17 Thesen zur Verteidigung der Grundrechte angeschlagen.
Dem Bundesverfassungsgericht wurden heute in Karlsruhe die Vollmachten von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern übergeben, die sich gegen die sechsmonatige Sammlung ihres Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens zur Wehr setzen wollen. Gegen die seit 1. Januar 2008 eingeführte Überwachungsmaßnahme richtet sich damit die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.[1] Die 102 Aktenordner und 12 Umzugskartons füllenden Vollmachten der Beschwerdeführer wurden heute von Rheinland-Pfälzer PIRATEN gemeinsam mit vielen anderen Mitstreitern im AK Vorrat für den Berliner Anwalt Meinhard Starostik beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Im Anschluss schlugen die Bürgerrechtler am Platz der Grundrechte in Karlsruhe symbolisch 17 Thesen zur Verteidigung der Grundrechte in der heutigen Zeit an. Für verschiedene Grundrechte wurde je eine These angenagelt, beispielsweise „Die Souveränität des Individuums über seine Daten ist die Voraussetzung der Wahrnehmung seiner Freiheit“. Auf weiteren Tafeln waren entgegengesetzte Äußerungen von Politikern zu lesen, etwa die Aussage der Bundeskanzlerin: „Es kann doch keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat.“
Angelo Veltens von den Rheinland-Pfälzischen PIRATEN erklärte dazu heute vor Ort in Karlsruhe: „Wir fordern Regierung und Parlament weiterhin vehement dazu auf, eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen hin durchzuführen. Wir fordern außerdem den sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, sofern sie mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind. Dazu zählen sowohl die Überwachung von Flugreisenden, das geplante zentrale Melderegister, als auch der biometrische und elektronische Personalausweis oder die Präventivbefugnisse des Bundeskriminalamts einschließlich staatlicher Spionage auf Privatcomputern.“
Anfang Februar hatte das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag auf Aussetzung der gigantischen Datensammlung zunächst Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und den Länderregierungen zur Stellungnahme zugeleitet. Dabei fragte das Gericht unter anderem, ob es zutreffe, dass auch ohne Vorratsdatenspeicherung nur 2% der Abfragen von Verbindungsdaten erfolglos bleiben.[2] Das Bundesverfassungsgericht will noch im März über den Eilantrag entscheiden.
Eine Umfrage [3] des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom Ende Januar 2008 kommt zu dem Ergebnis, dass viele Menschen seit Jahresanfang die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet vermeiden. In sensiblen Bereichen wie Journalismus und medizinische Beratung hat dies schwerwiegende Folgen für die Betroffenen.
Fußnoten:
1. Informationen zur Sammel-Verfassungsbeschwerde: http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de
2. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 05.02.2008: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/bverfg_2008-02-05_anon.pdf
3. Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/193/79/
Weitere Informationen:
Fotos der Sammel-Verfassungsbeschwerde:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktuelle_Fotos
Rede auf dem Platz der Grundrechte am 29.02.2008:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/202/79/
Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/
Gemeinsame Erklärung von 45 Organisationen gegen die Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/80/100/