Allgemein

Piraten lehnen die Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes ab

Verfassungsschutz

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz will dem Landesverfassungsschutz mehr Befugnisse einräumen. Am 29.01.2020 hat der Landtag über die Gesetzesnovelle des Landesverfassungsschutzgesetzes entschieden.[1]
Sie sind damit der Empfehlung des Innen- und Rechtsausschuss gefolgt, und dies trotz zahlreicher Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Dr. Kugelmann [2].

Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Piratenpartei lehnt die Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes ab.

Dazu Marie Salm, erste Vorsitzende Piratenpartei Rheinland-Pfalz:

„In diesem Gesetzesentwurf aus Rheinland-Pfalz wird auf ca. 50 Seiten stark in die Grundrechte der Menschen eingegriffen.
Der Verfassungsschutz bekommt Zugriff auf Polizeidaten und auf öffentliche Kameras, Behörden sollen direkt an den Verfassungsschutz berichten, Auskunftsersuchen und Löschung von persönlichen Daten sind dagegen sehr nebulös beschrieben. Hier wird unter dem Deckmantel der Bekämpfung des Terrorismus und des Extremismus der Bürger immer gläserner. Wir Piraten sehen dieses Vorhaben sehr kritisch. Mich wundert, dass hier die Grünen mitspielen, obwohl auch sie die Kontrolle in den unten angesprochenen Untersuchungsausschüssen oft als mangelhaft bezeichnen“

Die PIRATEN Rheinland-Pfalz sehen in der Gesetzesnovelle das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizeibehörden nicht genügend gewahrt. Außerdem reicht die, mit der Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes einhergehende minimale Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Parlaments nicht aus, um einen effektiven Grundrechtsschutz für die Betroffenen zu gewährleisten. Die Verflechtungen des Verfassungsschutzes in den Fällen Amri und der NSU zeigen auf, dass der Verfassungsschutz oft völlig überfordert ist und sich parlamentarisch, auch in Untersuchungsausschüssen, gar nicht kontrollieren lässt.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich daher in ihrem Programm für eine Abschaffung des Verfassungsschutzes in der jetzigen Form ein.
Ohne wirksame Kontrolle ist es unmöglich, Menschen vor ungerechtfertigten Verdächtigungen zu schützen.

[1] http://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10488-17.pdf
[2] https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/6003-V-17.pdf