Mainz. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz kritisiert die anlässlich der Osterfeiertage durchgesetzten Einschränkungen von Grundrechten, die im „Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“ vorgeschrieben sind.
So sind an verschiedenen gesetzlichen Feiertagen im Jahr nur bestimmte öffentliche Aktivitäten erlaubt. Das Verbot betrifft neben Tanzveranstaltungen auch Sportveranstaltungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Zirkus & Artistik, Freizeitanlagen, Theater und Filmvorführungen sowie weitere gesellschaftliche und kulturelle Bereiche.
„Demokratie bedeutet nicht, dass eine Minderheit der Bevölkerung durch die Mehrheit in ihren grundgesetzlich zugesicherten Rechten eingeschränkt werden darf“, erklärt Klaus Brand, 2. Vorsitzender der Piratenpartei Rheinland-Pfalz. „Doch genau diesen Fall erleben wir jedes Jahr von Neuem durch Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz.“
„Die freie Religionsausübung muss gewährleistet sein, aber diese Verbotspolitik, von der neben Tanzveranstaltungen auch Sport und Unterhaltung sowie alle weiteren öffentlichen Versammlungen betroffen sind, die nicht unter bestimmte Ausnahmeregelungen fallen, widersprechen unserer Vorstellung einer freiheitlichen und toleranten Gesellschaft.“ erklärt Brand. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz fordert daher die Aufhebung des Tanzverbots, wie es bereits in Bremen beschlossen wurde.
Mainz. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz kritisiert die anlässlich der Osterfeiertage durchgesetzten Einschränkungen von Grundrechten, die im „Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“ vorgeschrieben sind.
So sind an verschiedenen gesetzlichen Feiertagen im Jahr nur bestimmte öffentliche Aktivitäten erlaubt. Das Verbot betrifft neben Tanzveranstaltungen auch Sportveranstaltungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Zirkus & Artistik, Freizeitanlagen, Theater und Filmvorführungen sowie weitere gesellschaftliche und kulturelle Bereiche.
„Demokratie bedeutet nicht, dass eine Minderheit der Bevölkerung durch die Mehrheit in ihren grundgesetzlich zugesicherten Rechten eingeschränkt werden darf“, erklärt Klaus Brand, 2. Vorsitzender der Piratenpartei Rheinland-Pfalz. „Doch genau diesen Fall erleben wir jedes Jahr von Neuem durch Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz.“
„Die freie Religionsausübung muss gewährleistet sein, aber diese Verbotspolitik, von der neben Tanzveranstaltungen auch Sport und Unterhaltung sowie alle weiteren öffentlichen Versammlungen betroffen sind, die nicht unter bestimmte Ausnahmeregelungen fallen, widersprechen unserer Vorstellung einer freiheitlichen und toleranten Gesellschaft.“ erklärt Brand. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz fordert daher die Aufhebung des Tanzverbots, wie es bereits in Bremen beschlossen wurde.