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Piratenpartei veröffentlicht und bewertet Evaluationsbericht zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)

Die Piratenpartei hat heute den Evaluationsbericht zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auf ihrer Webseite veröffentlicht. Zuvor hatte das Innenministerium die Herausgabe verweigert und erst nach Einschalten des Landesinformationsfreiheitsbeauftragten eingelenkt. Der Evaluationsbericht stelle der Landesregierung ein Armutszeugnis in Sachen Informationsfreiheit aus, so die PIRATEN nach Lektüre des Gutachtens.

Zur Veröffentlichung und Bewertung erklärt Ingo Höft, Politischer Geschäftsführer der PIRATEN in Rheinland-Pfalz: „Das Verhalten der Landesregierung um die Herausgabe des Evaluationsberichtes zeigt deutlich, wie viel Arbeit noch vor uns liegt.“ Es sei grotesk, dass gerade der Bericht zur Informationsfreiheit erst nach Kontakten mit dem Informationsfreiheitsbeauftragten herausgeben wurde. Jedoch sei dies symptomatisch für die Denke, die heute immer noch in vielen Ministerien und Behörden herrsche, so Höft. Das Handeln decke sich leider mit den Ergebnissen der Evaluation zur Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

PIRATEN: Generelles Umdenken in Verwaltung nötig

„Nach wie vor wird versucht, grundlegende Informationen vor den Bürgerinnen und Bürgern geheim zu halten statt sie einfach standardmäßig und proaktiv zu veröffentlichen und nur in schützenswerten Fällen auf eine Veröffentlichung zu verzichten.“ sagt Höft.

Nach Befassung mit dem Evaluationsbericht bewerten die PIRATEN lediglich die Zunahme der Auskunftsersuchen als positiv. „Der Bericht scheint allerdings wieder nur eine reine Alibifunktion für die Beschlussfassung des Landtages zu haben, denn die Belange der Bürger wurden in keiner Weise erfasst oder erfragt. Ausschließlich die Sicht der Verwaltung wurde untersucht. Positiv ist es natürlich, wenn Menschen zunehmend ihre Rechte wahrnehmen, auf die Transparenz der Verwaltung pochen und Informationen nutzen, die von uns allen finanziert wurden.“ Exakt dies sei Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, so Höft.

PIRATEN: Evaluationsbericht Armutszeugnis für die Landesregierung

Der Evaluationsbericht zeige aber deutlich die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen am Gesetz auf, um den Informationszugang zu vereinfachen. Die Piratenpatei arbeitet dazu einen umfangreichen Forderungskatalog aus [4].Vor allem aber sei ein Umdenken in Ministerien und Behörden notwendig.

Das Gutachten attestiert der Landesregierung, dass sich das Gesetz seit 2009 „offensichtlich […] auf die Informations- und Kommunikationspolitik der rheinland-pfälzischen Behörden so gut wie nicht ausgewirkt und kaum zu einem proaktiveren Umgang mit Informationen geführt“ habe. Nur lediglich ca. 10% der öffentlichen Stellen gaben an, dass sie seit dem Inkrafttreten des LIFG mehr Informationen im Internet veröffentlichen als vorher. Rund 85% der Behörden verneinen dies dagegen. 5% konnten hierzu nicht einmal Angaben machen. „Ein Armutszeugnis für die Landesregierung“, so Höft.

Auch die Tatsache, dass lediglich 8% der Behörden überhaupt von sich aus Informationen zu den Möglichkeiten des LIFG bereitstellen, sei enüchternd, erklärte Höft. Der Kenntnisstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich des LIFG sei erschreckend. Nur in etwa 4% der Behörden haben laut Bericht Fortbildungen zum Thema stattgefunden. Hier müsse die Landesregierung umgehend nachbessern und in Schulungen die Chancen und Möglichkeiten sowie den Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger klar machen.

Die Gebührenerhebungspflicht müsse entsprechend der im Evaluationsbericht aufgezeigten Empfehlung vollständig gestrichen werden, damit das Recht auf Informationsfreiheit unabhängig von der finanziellen Situation der Antragsteller gewährleistet wird. Die mögliche Verfassungswidrigkeit der Norm zur Beschreitung des Rechtswegs sollte Hausaufgabe für das Parlament sein.

Die PIRATEN fordern weiter, einen deutlichen Hinweis auf das Recht auf Informationszugang auf der Einstiegs-Webseite aller Behörden in Rheinland-Pfalz zu platzieren so wie es der Evaluationsbericht empfiehlt. Dieser müsse leicht verständlich sein, das Verfahren beschreiben, die Möglichkeit eines elektronischen Informationsgewährungsantrags vorsehen und eine Ansprechperson für Rückfragen und die Antragstellung mit Kontaktdaten benennen. Mit einer landesweiten Informationskampagne sollte der Bekanntheitsgrad und die Anwendbarkeit des Gesetzes verbessert werden.

In diesem Zusammenhang stehen die PIRATEN auch der Idee eines behördlichen Informationsfreiheitsbeauftragten positiv gegenüber, der Interessierten und Antragstellern als „Kümmerer“ bei ihrem Anliegen zur Seite stehen kann. Deshalb freuen sich die Landes-PIRATEN auch besonders auf den Informationsaustausch, zum dem der Landesinformationsfreiheitsbeauftragte Herr Edgar Wagner die PIRATEN am 23.08.2012 in sein Haus eingeladen hat. Auch könne die Partizipationsschwelle gesenkt und das Recht öfters wahrgenommen werden.

Die vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation vorgeschlagene Einrichtung eines Informationsregisters, durch das die bei den Behörden vorhandenen Informationen erschlossen werden können, bestätigt die PIRATEN in dieser langjährige Forderung. Viele weitere Verbesserungsvorschläge haben die PIRATEN in einem Forderungskatalog im Wahlprogramm aufgelistet [3].
Weblinks:
[1] LIFG RLP: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1hs9/page/bsrlpprod.psml
[2] Evaluationsbericht zum LIFG:https://wiki.piratenpartei.de/Datei:Evaluationsbericht_zum_LIFG_Rheinland-Pfalz.pdf
[3] http://wiki.piratenpartei.de/RP:Wahlprogramm#Informationsfreiheit_im_21._Jahrhundert_-_Offene_Daten_f.C3.BCr_m.C3.BCndige_B.C3.BCrger.21
[4] http://piratenpad.de/ifg-novelle-rlp