Piratengedanken

Fraglicher Bericht zum Landesinformationsfreiheitsgesetz

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) [1] ist nun drei Jahre alt. Da ist es an der Zeit, dass mal nachgeschaut wird, ob das Gesetz gut so ist. So will es das Gesetz selbst, denn die Landesregierung soll nach dieser Zeit dem Landtag erzählen [2], wie es sich bewährt hat.

Nun hat aber die Landesregierung das Problem, dass sie schwerlich selbst beurteilen kann, wie sich das LIFG bewährt hat. Sie wird also Meinungen und Untersuchungen heranziehen, um sich ein Bild zu machen. Da liegt es nahe, zunächst Experten, aber auch die Bürger selbst nach ihren Erfahrungen mit dem LIFG zu befragen. Dazu wissen wir, dass sie als Experten Herrn Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer beauftragt hat, einen Evaluationsbericht erstellen zu lassen [3].

Herr Ziekow ist ein vielbeschäftigter honoriger Mann [4]. Er ist auch Mitglied der rheinland-pfälzischen Equete-Kommission für Bürgerbeteiligung [5]. Bürgerbeteiligung sollte also kein Fremdwort für ihn sein. Deshalb habe ich ihm über die Kommission ein paar Fragen gestellt, zumal ich ausdrücklich von anderen Kommissionsmitgliedern dazu ermuntert wurde. Das war am 15. Mai. Leider hat Herr Ziekow seit dem keine Möglichkeit gefunden, mir zu antworten. Das mag daran liegen, dass er – wie gesagt – sehr beschäftigt ist. Das habe ich selbst erlebt auf der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 12. Juni im Mainzer Landtag [6]. Dort stellte er in einem zügigen Vortrag stichpunktartig seinen Evaluationsbericht für das Bundesinformationsfreiheitsgesetz vor. Das machte einen hochwissenschaflichen Eindruck und ich traute mich kaum auch nur an Zweifel zu denken. Ich dachte, ich könnte was zu seinem Bericht für das Landesinformationsfreiheitsgesetz von Rheinland-Pfalz hören. Dazu äußerte sich Herr Ziekow abschließend nur mit ein paar allgemeinen Anmerkungen. Die Frage von unserem Landesinformationsfreiheitsbeauftragten Herrn Wagner, ob denn für den Evaluationsbericht in Rheinland-Pfalz auch Bürger befragt wurden, beantwortete er sinngemäß mit nein, das sei unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu teuer.

Für mich ergeben sich nun folgende Fragen:
1. Ist Herr Ziekow wirklich ein optimales Mitglied bei der Enquete-Kommission für Bürgerbeteilung?

2. Lassen sich die Mitglieder der Landesregierung einfach vom wissenschaftlichen Eindruck des Evaluationsberichts blenden und reicht ihnen das für die Berichterstattung an den Landtag aus?

3. Warum hat sich der Bericht einzig auf die Befragung der Behorden konzentriert? Da macht man doch den Bock zum Gärtner. Die Befragung hätte auch die Landesregierung leisten können. Sie kennt doch ihre Behörden. Sinnvoll wäre meines Erachtens  ein arbeitsteiliges Vorgehen gewesen. Die Landesregierung befragt ihre Behörden und das Speyerer Institut untersucht die Erfahrungen der Bürger.

4. Warum ist der Evaluationsbericht für das Landesinformationsfreiheitsgesetz von Rheinland-Pfalz für Bürger nicht verfügbar? Das Landesinnenministerium von Rheinland-Pfalz hat mir per Email auf meine Frage nach dem Evaluationsbericht bestätigt,  dass gemäß § 15 LIFG [2] zunächst der Landtag zu informieren ist. Da bleiben einem nur Spekulationen und Vermutungen.

[1] Landesinformationsfreiheitsgesetz

[2] Evaluierung und Bericht zum LIFG

[3] Beauftragung Evaluationsbericht zum LIFG (via archive.org)

[4] Biographie (via archive.org)

[5] Sachverständige der Enquete-Kommission für Bürgerbeteiligung (via archive.org)

[6] Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten