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Piratenpartei Rheinland-Pfalz verurteilt Einschränkung der Versammlungsfreiheit bei Blockupy Protesten

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz verurteilt die von Stadt und Polizeipräsidium Frankfurt im Rahmen der Blockupy-Proteste verhängten Demonstrationsverbote und die – inzwischen zurückgenommenen – individuellen Platzverbote gegenüber mehreren hundert Menschen, denen ohne Anlass präventiv untersagt wurde, die Innenstadt von Frankfurt zu betreten. Die Proteste und Betroffenen werden damit nach Auffassung der PIRATEN pauschal unter einen Generalverdacht der Kriminalität gestellt. Dies betrachten wir als inakzeptabel.

Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit hat eine überragende Bedeutung und ist entsprechend stark im Grundgesetz gewichtet. Wir sehen es daher als absolut unverhältnismäßig an, Menschen unter Generalverdacht zu stellen und von Demonstrationen auszuschließen oder diese gar zu untersagen“ erklärt Roman Schmitt, Landesvorsitzender der PIRATEN Rheinland-Pfalz.

Die Stadt Frankfurt muss als größter deutscher Bankenstandort die Meinungsfreiheit der Menschen tolerieren, und auch kapitalismus- oder bankenkritische Demonstrationen zulassen und ihre Durchführung ermöglichen. Meinungs- und Versammlungsfreiheit dürfen nicht behindert und durch Verbote beschränkt werden.

Johannes Thon, Beisitzer im Landesvorstand ergänzt: „Präventive Demonstrations-oder Aufenthaltsverbote haben in einer Demokratie grundsätzlich nichts zu suchen. Wir PIRATEN wehren uns gegen präventivstaatliche Tendenzen. Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter des Grundgesetzes. Einschränkungen sind nur bei konkreten Verdachtsmomenten für Straftaten hinnehmbar, nicht jedoch für abstrakte Gefahren und schon gar nicht zur Kriminalisierung von Protesten.“

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