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Aufruf zur Kundgebung: Schluss mit Diskriminierung in kirchlichen Einrichtungen

Photo: Vlad Moldovean - http://vmphotoart.tk/

Am 06.09.2014 findet von 11 bis 15 Uhr in der Mainzer Fußgängerzone eine Kundgebung zum Thema Schluss mit Diskriminierung in kirchlichen Einrichtungen statt.
Gemeinsam mit der Giordano-Bruno-Stiftung, den Säkularen Grünen und der Linkspartei werden wir uns in der Emmeranstraße an der Kreuzung zur Pfandhausstraße treffen und zu diesem wichtigen Thema Stellung beziehen. Für die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird Xander Dorn, Mitglied des Mainzer Stadtrates, sprechen.
Bitte unterstützt uns durch Eure aktive Teilnahme.

 

Worum geht’s?

Die bestehende Rechtslage in Deutschland garantiert allen Menschen die Gleichheit vor dem Gesetz sowie die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses. Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten aufgrund ihrer religiösen und politischen Weltanschauung oder auch wegen ihrer sexuellen Identität und Orientierung weder bevorzugen noch diskriminieren. Arbeitnehmer müssen Betriebsräte bilden und streiken dürfen. Sie haben ein Anrecht auf tariflich gesicherte Entlohnung.
Durch Sonderrechte gelten all diese, eigentlich selbstverständlichen Dinge, für Einrichtungen der christlichen Kirchen jedoch nicht.

So werden alleine bei der Caritas und der Diakonie etwa eine Million Beschäftigte in ihren Grund- und Arbeitnehmerrechten beschnitten. Und das, obwohl diese sozialen Einrichtungen trotz formal kirchlicher Trägerschaft zu fast 100 % von den Sozialkassen und aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Damit beteiligt man sich auch ohne Zugehörigkeit zu einer Religion indirekt und unfreiwillig durch das Zahlen von Steuern an dieser Diskriminierung.

Kirchlichen Einrichtungen genügt die Leistung ihrer Angestellten während der Arbeitszeit
nicht. Die gesamte private Lebensführung muss den Vorstellungen des Arbeitgebers untergeordnet und angepasst werden.
Wiederverheirateten Geschiedenen, ledigen Schwangeren, Homosexuellen oder aus der Kirche Ausgetretenen kann in katholischen Einrichtungen, teilweise fristlos, gekündigt werden. Konfessionslose oder Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften haben ohnehin wenige bis gar keine Chancen auf einen Arbeitsvertrag. In Gegenden mit sozialen Einrichtungen in fast ausschließlich kirchlicher Trägerschaft unterliegen konfessionslose Ausgebildete in sozialen Berufen damit faktisch einem Berufsverbot.

Während weitgehende Loyalität bei verkündigungsnahen pastoralen, pädagogischen oder seelsorgerischen Berufen noch nachvollziehbar wäre, hängt die Qualifikation von ärztlichem, pflegerischem oder Büropersonal jedoch nicht von der Erfüllung der Moralvorstellungen der Kirchen ab. Sie wird durch dessen staatliche Ausbildung garantiert.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz fordert die Abschaffung der Sonderregelungen bei kirchlichen Arbeitgebern und ruft Euch daher zur aktiven Teilnahme an der Kundgebung auf.