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Erneut »Freifunker« abgemahnt – Rechtliche Klärung wird angestrebt

(Frankfurt/Koblenz) Laut Mitteilung des Freifunk Rheinland e.V. hat ein Vereinsmitglied innerhalb kürzester Zeit fünf Abmahnungen erhalten [1]. Der von ihm der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellte Internetzugang soll missbräuchlich genutzt worden sein. Die Landesverbände Hessen und Rheinland-Pfalz der Piratenpartei kritisieren nun gemeinsam, dass Freifunker im Gegensatz zu gewerblichen Internetzugangsanbietern (ISPs) immer noch mit der sogenannten Störerhaftung bedroht sind.

»In anderen Ländern gilt es als Standortvorteil, wenn es einen freien und kostenlosen Zugang zum Internet gibt – in Deutschland hingegen begibt man sich mit so einem Angebot potentiell in die finanzielle Abmahnfalle«, kommentiert Thumay Karbalai Assad, Vorsitzender der Piratenpartei Hessen.

»Kommerzielle ISPs sind von der Störerhaftung ausgenommen«, so Heiko Müller, Vorsitzender der Piraten in Rheinland-Pfalz. Er kritisiert: »Hier wird mit zweierlei Maß gemessen und so bürgerliches Engagement unterdrückt. Es darf aber nicht von einem Geschäftsmodell abhängig sein, ob etwas Recht oder Unrecht ist.«

Der Freifunk Rheinland e.V. hat angekündigt, in enger Zusammenarbeit mit dem Vereinsmitglied den Rechtsweg zu beschreiten. Ziel ist, eindeutige Rechtssicherheit in Bezug auf die Störerhaftung in Verbindung mit freien, nicht kommerziellen Netzwerken wie dem Freifunk herzustellen. Der Vorstand des Vereins rechnet mit Kosten von ca. 10.000 Euro für den Rechtsstreit, zu deren Deckung um Spenden gebeten wird. Für alle Spenden kann eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden. Weitere Informationen hierfür gibt es bei den Freifunkern unter [1]. Die Landesverbände Hessen und Rheinland-Pfalz unterstützen diesen Spendenaufruf.

»Wir setzen uns seit Jahren für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein.«, so Karbalai Assad weiter. »Wir wollen insbesondere die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen, damit auch Privatpersonen ihre Internetzugänge oder Anonymisierungsdienste wie zum Beispiel Tor[2] als kostenlosen Service ohne unverhältismäßig hohen Aufwand und unkalkulierbare Risiken der Allgemeinheit zur Verfügung stellen können.«

[1] http://freifunk-rheinland.org/operation-storerhaftung.html
[2] www.torproject.org