Open Access – Zugang zu Wissen schaffen

Wir verlangen die Offenlegung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

Grundsätze

Mit öffentlichen Geldern geförderte Arbeit muss der Öffentlichkeit zugute kommen. Noch immer sind viele wissenschaftliche Erkenntnisse nur gegen Bezahlung erhältlich, und das, obwohl dank moderner Technik die Reproduktion der Werke praktisch kostenlos erfolgen kann. Dieses Problem ist auch vielen Wissenschaftlern bewusst, die daher zunehmend dazu übergehen, Arbeiten als Open-Access-Publikationen zu veröffentlichen und damit einen dauerhaften kostenfreien Zugang zu den Ergebnissen ihrer Forschung sicherzustellen. Diesen Trend möchten wir PIRATEN unterstützen, da wir glauben, dass ein leichterer Zugang zu Wissen zu erfolgreicherer Forschung und mehr Innovation führen wird und darüber hinaus sogar weltweit eine wohlstandsfördernde Wirkung entfaltet.
Open Access heißt daher für uns, dass mit öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit und daraus resultierende Publikationen für jeden Menschen kostenfrei zugänglich sein müssen.
Gleichzeitig muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die digitale Archivierung und den dauerhaften, einfachen Zugang zu Publikationen ermöglicht. Diese Aufgabe wird heute vorrangig von den etablierten Verlagen übernommen. Für Open-Access-Publikationen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst, oft in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Derartige Initiativen wollen die PIRATEN auch finanziell fördern.
In Rheinland-Pfalz soll jede Universität ein eigenes Open-Access-Repository führen, in dem alle ihre Fachbereiche unterkommen. Dies vermeidet eine Zersplitterung in zu kleine Einheiten. Die Repositories sollen zwischen den Universitäten vernetzt werden, um die Durchsuchbarkeit und Verfügbarkeit von Wissen zu erhöhen. Es braucht einheitliche APIs (Zugangs- und Nutzungsschnittstellen der Software) auf der Serverseite der Repositories, um die Anschluss- und Verwendungsmöglichkeiten der Repositories zu erhöhen.
Zur allgemeinen Förderung von Open Access sollten bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsgelder nur noch Publikationen herangezogen werden, die auch öffentlich verfügbar sind.

Open Access in der öffentlichen Verwaltung

Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert werden, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.

Digitalisierung von Büchern

Wir planen die konsequente Digitalisierung der Werke, die in den Landesbibliotheken vorhanden sind und nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Die Werke sollen unter einer freien Lizenz veröffentlicht und im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.

Dauerhafte Verfügbarkeit öffentlich-rechtlicher Berichterstattung

Eine der Aufgaben des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht in der Versorgung der Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung. Die dabei erstellten Inhalte sind seit Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur kurze Zeit in den Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar, obwohl sie auch dauerhaft von öffentlichem Interesse sind, da sie beispielsweise als Quelle für die politische Diskussion dienen. Sie sollten deshalb zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden.
Wir fordern die sofortige Überarbeitung des Staatsvertrages mit dem Ziel, die Inhalte, die durch die Bürger finanziert werden, langfristig für jeden Menschen frei verfügbar zu machen. Jeder Bürger hat einen Anspruch auf diese Inhalte. Die gesetzlichen Verweildauerregelungen müssen daher genauso wie der Drei-Stufen-Test umgehend auf den Prüfstand.

Freie Lizenzen für Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Wenn die Allgemeinheit Fernseh- und Rundfunkprogramme bezahlt, soll sie diese auch uneingeschränkt nutzen können. Überwiegend aus deutschen Rundfunkgebühren finanzierte Inhalte sollen deshalb unter freie Lizenzen gestellt werden.

Informationelle Barrierefreiheit

Die Piratenpartei setzt sich für den freien Zugang zu Wissen und Informationen für Seh- und körperlich Behinderte ein. Öffentlich finanzierte Schriftwerke und amtliche Dokumente sowie Formulare sollen auch in Blindenschrift oder mittels anderer geeigneter Maßnahmen verfügbar gemacht, Archive, Ämter und andere öffentliche Einrichtungen behindertengerecht ausgebaut werden. Es sollen Anreize dafür geschaffen werden, auch nicht öffentlich finanzierte Werke für Blinde verfügbar zu machen.

Kostenlose Grundversorgung im öffentlichen Rundfunk

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, den Umfang der Grundversorgung, die zu erbringen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, klar zu definieren.

Die Grundversorgung soll kostenlos angeboten werden und folgendes umfassen:

Vorschlagsliste:

  • Information und Nachrichten
  • Bildung und Kultur
  • Wissenssendungen und Ratgeber

Die Neutralität der Sender muss durch einen unabhängigen Rundfunkrat sichergestellt werden. Über den Etat muss gemeinsam mit dem Rundfunkrat jährlich entschieden werden.

Über diese kostenlose Grundversorgung hinausgehende Sendungen sind z.B. aus Werbeeinnahmen oder aus freiwilligen Beiträgen zu finanzieren.

Streaming

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, den bundesdeutschen Rundfunkstaatsvertrag schnellstmöglich derart neu zu fassen, daß jede Art von Streaming über das Internet, auch von über mehrere Tage andauernden und nach einem festen Sendeschema gesendeten Live-Beiträgen, ausdrücklich von den Regelungen des Rundfunkstatasvertrages und eventuellen EU-Regelungen zum Rundfunk freigestellt wird, speziell von Zulassungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Lizenzen. Dies gilt auch, wenn die gestreamten Beiträge von beliebig vielen Personen empfangen und kommentiert werden können.“