Privatsphäre, Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, die freie Meinungsäußerung, demokratische Teilhabe und in der Folge unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform.

Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes

Das aus den siebziger Jahren stammende Datenschutzrecht muss dringend an die Erfordernisse des Informations- und Kommunikationszeitalters angepasst werden. Die Piratenpartei strebt ein gut lesbares, allgemein verständliches und unbürokratisches Datenschutzrecht an. Die gesetzlichen Regelungen müssen unabhängig von der zukünftigen technischen Entwicklung Wirkung entfalten. Sinnvolle Regelungen aus der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen in Landesrecht übernommen werden, wie z.B. die Informationspflichten bei Datenpannen und die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Datenschutzbeauftragte.

Wirksame Kontrolle

Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus. Die Piratenpartei wird deshalb die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten organisatorisch, personell und finanziell so stärken, dass eine wirksame Kontrolle der bestehenden Datenschutzgesetze gewährleistet werden kann. Insbesondere müssen anlasslose Kontrollen ermöglicht werden. Zudem wollen wir die Sanktionsmöglichkeiten erhöhen, sodass Datenschutzverstöße spürbare Konsequenzen haben und Strafen nicht zu einem betriebswirtschaftlichen Faktor verkommen. Die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten wollen wir nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umbauen.

Digitale Selbstverteidigung

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung gewährleisten die Kontrolle über die eigenen Daten

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des einzelnen, die Verwendung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Jegliche kommerzielle Nutzung persönlicher Daten muss verboten sein, solange sie nicht ausdrücklich vom Betroffenen erlaubt wird. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen ein öffentliches Interesse zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben vorliegt.

Datenschutz als Bildungsauftrag

Wir betrachten Datenschutz als staatliche Bildungsaufgabe und wollen alle Bildungsträger in Rheinland-Pfalz in diese Aufgabe einbeziehen. Aufklärung über Datenschutz ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern auch der politischen Bildungseinrichtungen, der Volkshochschulen, der Ausbildungseinrichtungen und anderer Bildungsstätten. Die Menschen müssen in der Lage sein, die Bedeutung der Privatsphäre für eine freiheitliche Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu erkennen und frühzeitig über die Gefahren aufgeklärt werden, die von Staat, Wirtschaft und von unachtsamer Datenpreisgabe ausgehen. Der verantwortungsvolle Umgang mit eigenen Daten und den Daten Dritter muss vermittelt werden. Die Auskunfts-, Änderungs- und Löschansprüche, die die Datenschutzgesetze einräumen, sind vielen Menschen nicht bekannt. Wir werden durch Informationskampagnen und Hilfsangebote dafür sorgen, dass diese Rechte wahrgenommen werden können.

Datenschutz auf Landesebene

Grundsatz des Datenschutzes ist die Datensparsamkeit. Darum wird die Piratenpartei Rheinland-Pfalz alle vom Land erfassten Daten auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüfen.

Meldedaten

Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. In Zukunft muss sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Neben dem Landesbeauftragten für den Datenschutz sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten ein wichtiges Organ, um den Datenschutz im Land zu gewährleisten. Leider haben sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe oft zu wenig Zeit zur Verfügung. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sollen sich in Vollzeit um ihre Aufgabe kümmern können und in alle datenschutzrelevanten Vorhaben einbezogen werden. Außerdem wollen wir die Vernetzung und den Austausch zwischen Landes- und behördlichen Datenschutzbeauftragten fördern.

Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung

Jeder Bürger hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Dieses Recht gilt auch gegenüber der Verwaltung. Die Piratenpartei wird durchsetzen, dass alle Bürger auch gegenüber der Landesverwaltung einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung von unrichtigen oder unrechtmäßig gespeicherten Daten haben.

Datenschutz bei der Gesetzgebung

Datenschutz ist mehr als ein politisches Thema. Die Verarbeitung persönlicher Daten durchdringt heute alle gesellschaftlichen Bereiche. Bei fast allen Gesetzen spielen persönliche Daten der Bürger eine Rolle. Die Piratenpartei wird deshalb sicherstellen, dass der Datenschutz in allen Bereichen der Gesetzgebung mit einbezogen und von vorne herein geachtet wird.

Datenschutz in der Wirtschaft

Die bestehenden Datenschutzgesetze können den Datenschutz in der digitalen und vernetzten Welt des 21. Jahrhunderts nicht mehr gewährleisten. Viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben derzeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingesetzt, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Die Sanktionen müssen in diesem Bereich verstärkt werden, sodass der Datenschutz als Sparmaßnahme für Unternehmen nicht mehr in Frage kommt. Darüber hinaus wollen wir den Kündigungsschutz der betrieblichen Datenschutzbeauftragten stärken und ihnen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen in die Lage versetzt werden, das Datenschutzbewusstsein in der Wirtschaft zu stärken und wirksam durchzusetzen.