Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte - Grundpfeiler der freiheitlichen Informationsgesellschaft

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Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, die freie Meinungsäußerung, demokratische Teilhabe und in der Folge unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform, die in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt wurde.

Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein - doch als Deutsche und Europäer wissen wir aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt. Diesen Entwicklungen stellen wir uns entschieden entgegen und sagen dem Überwachungsstaat den Kampf an.

Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen.

Die Piratenpartei hat das Ziel, die Privatsphäre der Bürger vor unberechtigten und unverhältnismäßigen Eingriffen durch Staat und Wirtschaft zu schützen. Die Überwachungspolitik der letzten Jahre wollen wir umkehren, um eine freiheitsfreundliche Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte zu gewährleisten.

  • Besonderheiten digitaler Daten
  • Datenschutz
  • Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes
  • Wirksame Kontrolle gewährleisten
  • Digitale Selbstverteidigung
  • Informationelle Selbstbestimmung
  • Datenschutz als Bildungsauftrag
  • Selbstdatenschutz durch Information und Transparenz
  • Informationelle Selbstbestimmung in sozialen Netzwerken
  • Datenschutz auf Bundesebene
  • Datenschutz auf Landesebene
  • Google Anayltics in der Landesverwaltung
  • Meldedaten
  • Behördliche Datenschutzbeauftragte
  • Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung
  • Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung
  • Datenschutz bei der Gesetzgebung
  • Datenschutz in der Wirtschaft
  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Schutz von Unternehmensdatenbanken
  • Schutz der Arbeitnehmer
  • Datenhandel unterbinden
  • Datensparsamkeit in Unternehmen

Besonderheiten digitaler Daten

Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen. Gerade weil die Piratenpartei für eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen eintritt, fordern wir Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von Stellen, die personenbezogene Daten verwenden. Wenn diese nämlich für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden, können sie die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers unnötig einschränken und den Überwachungsdruck verstärken. Zu einem effektivem Datenschutz gehört aus Sicht der Piratenpartei ausserdem das Recht des Bürgers, über ungewollte Datenabflüsse personenbezogener Daten aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert zu werden.

Datenschutz

Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.

Mit zunehmender Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an Bedeutung. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden.

Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.

Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes

Das aus dem siebziger Jahren stammende Datenschutzrecht muss dringend an die Erfordernisse des Informations- und Kommunikationszeitalters angepasst werden. Die Piratenpartei strebt ein gut lesbares, allgemein verständliches und unbürokratisches Datenschutzrecht an. Die gesetzlichen Regelungen müssen unabhängig von der zukünftigen technischen Entwicklung Wirkung entfalten.

Sinnvolle Regelungen aus der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen in Landesrecht übernommen werden, wie z.B. die Informationspflichten bei Datenpannen und die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Datenschutzbeauftragte.

Wirksame Kontrolle gewährleisten

Wesentliche Probleme im Bereich Datenschutz sind oftmals nicht auf gesetzliche Lücken, sondern auf den mangelnden Vollzug der bestehenden Gesetze zurückzuführen. Der Landesdatenschutzbeauftragte, welcher für die Kontrolle des Datenschutzes zuständig ist, ist jedoch personell so schwach ausgestattet, dass eine wirksame Kontrolle unmöglich ist und Datenschutzverstöße oft nicht auffallen, geschweige denn geahndet werden können.

Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus. Die Piratenpartei wird deshalb die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten organisatorisch, personell und finanziell so stärken, dass eine wirksame Kontrolle der bestehenden Datenschutzgesetze gewährleistet werden kann. Inbesondere müssen anlasslose Kontrollen ermöglicht werden. Zudem wollen wir die Sanktionsmöglichkeiten erhöhen, sodass Datenschutzverstöße nicht mehr aus der Protokasse bezahlt werden können und Strafen nicht zu einem betriebswirtschaftlichen Faktor verkommen. Die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten wollen wir nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umbauen.

Bei staatlichen IT-Projekten wie der ELENA-Datenbank, der elektronischen Gesundheitskarte oder elektronischen Ausweisdokumenten wird der Datenschutz regelmäßig missachtet. Oft kommt erst nach Eingriff der Datenschutzbeauftragten und öffentlichem Protest durch Bürger und Nicht-Regierungsorganisationen das Thema Datenschutz überhaupt auf die Agenda. Die PIRATEN werden gewährleisten, dass die Datenschutzbeauftragten bei staatlichen Projekten unmittelbar mit einbezogen werden und der Datenschutz zu einer Kernanforderung bei diesen Projekten wird.

Digitale Selbstverteidigung

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung gewährleisten die Kontrolle über die eigenen Daten. Durch die immer umfangreicher werdende Datenverarbeitung im Informationszeitalter ist Datenschutz wichtiger denn je. Trotzdem fehlt in weiten Teilen der Bevölkerung noch das Bewusstsein für den sorgfältigen Umgang mit eigenen und fremden Daten. Für vermeintliche Rabatte oder geringe Gewinnchancen sind viele bereit ihre persönlichen Daten preiszugeben, ohne sich über das Ausmaß dieser Entscheidung bewusst zu sein. Die Rechte, die der Staat seinen Bürgern einräumt, können nur Wirkung entfalten, wenn die Menschen sie bewusst ausüben können. Die Piratenpartei will deshalb die Voraussetzungen für eine wirksame digitale Selbstverteidung schaffen.

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Verwendung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Jegliche kommerzielle Nutzung persönlicher Daten muss verboten sein, solange sie nicht ausdrücklich vom Betroffenen erlaubt wird. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen ein öffentliches Interesse zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben vorliegt.

Datenschutz als Bildungsauftrag

Wir betrachten Datenschutz als staatliche Bildungsaufgabe und wollen alle Bildungsträger in Rheinland-Pfalz in diese Aufgabe einbeziehen. Aufklärung über Datenschutz ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern auch der politischen Bildungseinrichtungen, der Volkshochschulen, der Ausbildungseinrichtungen und anderer Bildugsstätten.

Die Menschen müssen in der Lage sein, die Bedeutung der Privatsphäre für eine freiheitliche Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu erkennen und frühzeitig über die Gefahren aufgeklärt werden, die von Staat, Wirtschaft und von unachtsamer Datenpreisgabe ausgehen. Der verantwortungsvolle Umgang mit eigenen Daten und den Daten Dritter muss vermittelt werden.

Die Auskunfts-, Änderungs- und Löschansprüche, welche die Datenschutzgesetze einräumen, sind vielen Menschen nicht bekannt. Wir werden durch Informationskampagnen und Hilfsangebote dafür sorgen, dass diese Rechte wahrgenommen werden können.

Selbstdatenschutz durch Information und Transparenz

Bürger müssen umfassend über Datenerhebungen und -verarbeitung informiert werden um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Deshalb werden wir datenverarbeitende Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichten: Kunden müssen klar und deutlich über das Ausmaß und den Zweck von Datensammlung und -verarbeitung aufgeklärt und über die Konsequenzen informiert werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Betroffenen ihre Daten tatsächlich freiwillig und bewusst herausgeben.

Informationelle Selbstbestimmung in sozialen Netzwerken

Insbesondere junge Menschen nutzen vermehrt Soziale Netzwerke im Internet um sich mit Freunden auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und gemeinsamen Interessen nachzugehen. Der Datenschutz wird in vielen dieser Netzwerke jedoch sträflich vernachlässigt.

Wir werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit jeder unbeschwert und ohne Angst vor Datenmissbrauch oder Cyber-Mobbing an diesen Netzwerken teilhaben kann. Wir werden für eine wirksame Durchsetzung der informationellen Selbstbestimmung in diesen Netzwerken sorgen. Jeder Nutzer muss zu jeder Zeit die Kontrolle darüber behalten, wer welche Daten einsehen darf. Die Nutzung von personenbezogenen Daten durch die Betreiber, ohne explizite Einwilligung des Nutzers werden wir unterbinden.

Datenschutz auf Bundesebene

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird sich im Bundesrat für eine Verbesserung des Datenschutzes auf Bundesebene stark machen. Insbesondere werden wir die Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes voran treiben. Wir werden uns im Bundesrat gegen datenschutzfeindliche Gesetze wie z.B. eine neue Vorratsdatenspeicherung stellen und uns dafür einsetzen, Gesetze wie das BKA-Gesetz und ELENA zu entschärfen bzw. datenschutzgerecht umzugestalten.

Datenschutz auf Landesebene

Ein wesentlicher Grundsatz des Datenschutzes ist die Datensparsamkeit. Diese besagt, dass nur so wenige Daten wie notwendig gesammelt werden sollen. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, wird die Piratenpartei Rheinland-Pfalz alle vom Land erfassten Daten auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüfen.

Google Anayltics in der Landesverwaltung

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird den illegalen Einsatz der Software "Google Analytics" in der Landesverwaltung stoppen. Laut dem Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten wird das Programm von einigen Stellen eingesetzt, obwohl dessen Betrieb gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Wir werden sicherstellen, dass jeder Bürger die Webseiten des Landes nutzen kann, ohne dabei ausspioniert zu werden.

Meldedaten

Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab.

Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Neben dem Landesbauftragten für den Datenschutz sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten ein wichtiges Organ um den Datenschutz im Land zu gewährleisten. Leider haben sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe oft zu wenig Zeit zur Verfügung. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sollen sich nach unserer Auffassung Vollzeit um ihre Aufgabe kümmern können und in alle datenschutzrelevanten Vorhaben einbezogen werden. Außerdem wollen wir die Vernetzung und den Austausch zwischen Landes- und behördlichen Datenschutzbeauftragten fördern.

Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung

Jeder Bürger hat ein Recht auf Auskünft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Dieses Recht gilt auch gegenüber der Verwaltung. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass der Staat aus einem vermeintlichen Geheimhaltungsinteresse dieses Recht untergräbt. Die Piratenpartei wird durchsetzen, dass alle Bürger auch gegenüber der Landesverwaltung einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung von unrichtigen oder unrechtmäßig gespeicherten Daten haben.

Datenschutz bei der Gesetzgebung

Datenschutz ist mehr als ein politisches Thema. Die Verarbeitung persönlicher Daten durchdringt heute alle gesellschaftlichen Bereiche. Bei fast allen Gesetzen spielen persönliche Daten der Bürger eine Rolle. Die Piratenpartei wird deshalb sicherstellen, dass der Datenschutz in allen Bereichen der Gesetzgebung mit einbezogen und von vorne herein geachtet wird.

Datenschutz in der Wirtschaft

Die bestehenden Datenschutzgesetze können den Datenschutz in der digitalen und vernetzten Welt des 21. Jahrhunderts nicht mehr gewährleisten. Datenskandale häufen sich, Firmen spionieren ihre Mitarbeiter aus, sensible Kundendaten gelangen in die Hände von Kriminellen. Der Datenhandel blüht: Permanent werden persönliche Daten von Millionen von Bundesbürgern gehandelt, ohne dass der Staat gesetzliche Rahmenbedingungen schafft, die jedem Bürger ermöglichen, an der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts teilzuhaben, ohne zum gläsernen Bürger zu werden.

Betriebliche Datenschutzbeauftragte

Viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben derzeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingesetzt, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Obwohl der Landesdatenschutzbeauftragte dies bemängelt gibt es erhebliche Defizite. Die Sanktionen müssen in diesem Bereich verstärkt werden, sodass der Datenschutz als Sparmaßnahme für Unternehmen nicht mehr in Frage kommt.

Darüber hinaus wollen wir den Kündigungsschutz der betrieblichen Datenschutzbeauftragten stärken und ihnen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen. Die Einsatzbereitschaft und die Durchsetzungsfähigkeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten trägt oftmals mehr zum Datenschutzniveau eines Unternehmens bei als gesetzliche Vorgaben. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen deshalb in die Lage versetzt werden, das Datenschutzbewusstsein in der Wirtschaft zu stärken und wirksam durchzusetzen.

Schutz von Unternehmensdatenbanken

Der Landesdatenschutzbeauftragte bemängelt den Schutz von Unternehmensdaten als vielfach unzureichend. Die mangelhafte Absicherung und Zugriffskontrolle erleichtert es, Daten illegal auszulesen und weiterzugeben. Die vohandenen Strafbestimmungen reichen aus Sicht der PIRATEN offenbar nicht aus, um den wirksamen Schutz von Kundendaten zu gewährleisten. Die missbräuchliche Verwendung von Daten im Rahmen eingeräumter Zugriffsrechte muss ebenso unter Strafe gestellt werden wie der unbefugte Zugriff durch Dritte.

Um Datenmissbrauch und aufdecken zu können muss protokolliert werden, wer wann welche personenbezogenendaten in welcher Weise verarbeitet hat. Diese Daten müssen beweissicher gespeichert und wiederum gegen unbefugten Zugriff und Manipulationen gesichert sein. Die Protokolldaten unterliegen ihrerseits einer strikten Zweckbindung und dürfen nicht für die Verhaltens- und Leistungskontrolle von Angestellten verwendet werden.

Schutz der Arbeitnehmer

Im Arbeitsverhältnis werden zahlreiche persönliche und hochsensible Daten über Beschäftigte gesammelt und verarbeitet. Durch Informationstechnik können diese Daten fast ohne Aufwand zusammengeführt uns ausgewertet werden. Dies bietet Arbeitgebern neue, bedenkliche Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten, die den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer entgegenstehen. Der Gesetzgeber hat bislang versäumt, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Piratenpartei will diesen Missstand beseitigen und ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verabschieden.

Konkret werden wir u.a.:

  • klar festlegen, welche Daten Unternehmen und öffentliche Stellen im Rahmen des Einstellungsverfahrens und des Arbeitsverhältnisses sammeln und verarbeiten dürfen
  • anlass- und verdachtslose Abgleiche von Personaldaten unterbinden
  • die Verhaltens- und Leistungskontrolle von Arbeitnehmern strikt begrenzen
  • die Achtung der Persönlichkeitsrechte beim Einsatz von Videoüberwachung, Ortungssystemen und sonstigen Überwachungssystemen gewährleisten
  • den Beschäftigten umfassende Auskunfts-, Benachrichtigungs-, Widerrufs- und Löschrechte einräumen
  • den Schutz der in Deutschland tätigen Arbeitnehmer internationaler Unternehmen durchsetzen
  • die Kontrolle durch betriebliche Datenschutzbeauftragte sicherstellen
  • wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz einführen

Datenhandel unterbinden

Die Piratenpartei wird den Handel mit personenbezogenen Daten einschränken. Wir werden den Handel mit Daten nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen erlauben. Diese Zustimmung muss unabhängig von sonstigen vertraglichen Vereinbarungen sein und darf auf letztere keinen Einfluss haben. Insbesondere darf ein Vertragsabschluss nicht von der Zustimmung zum Datenhandel abhängig gemacht werden.

Datensparsamkeit in Unternehmen

Wir wollen Unternehmen zur Datensparsamkeit verpflichten. Es darf nicht sein, dass die Angabe von nicht benötigten private Daten zur Voraussetzung werden, um Bestellungen zu tätigen, Software zu benutzen oder Vereinen und Gemeinschaften beizutreten. Zudem fordern wir Opt-In Lösungen, bei denen jeder der weiteren Verwendung seiner Daten oder auch zum Beispiel dem Erhalt von Werbung ausdrücklich zustimmen muss und nicht nur nachträglich widersprechen kann.

Illegale Entsorgung von Daten

So wie die illegale Müllentsorgung unsere Umwelt schädigt, ist die illegale Entsorgung von Daten eine Bedrohung für die Privatsphäre von Kunden, Patienten, Arbeitnehmern und vielen weiteren Bürgern.

Um die ordnungsgemäße Vernichtung von privaten Daten bei der Entsorgung zu gewährleisten, werden wir dem Landesdatenschutzbeauftragten mehr Kontrollbefugnisse in diesem Bereich zusprechen und die Strafen für illegale Datenentsorgung erhöhen. Dies werden wir mit einer Aufklärungskampagne zur korrekten Entsorgung von Daten verbinden.

Elektronische Gesundheitskarte

Transparenz heißt für uns nicht die Schaffung eines "gläsernen Patienten". Wir lehnen die elektronische Gesundheitskarte in der aktuellen Form ab und werden uns für deren Stopp einsetzen.

Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte

Mit einer erschreckenden Geschwindigkeit wurde das Recht auf Privatsphäre in den letzten Jahren zu Gunsten einer unwirksamen Sicherheitspolitik eingeschränkt.

Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen unabhängigen Bewertung und genauen Prüfung unterliegen. Wenn die Regierung Bürger beobachtet, ohne dass sie eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre.

Die pauschale Verdächtigung und anlasslose Überwachung aller Bürger hat generell zu unterbleiben. Eine als 'präventive Strafverfolgung' verschleierte Abschaffung der Unschuldsvermutung lehnen wir unbedingt ab.

Die flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums durch Videokameras oder andere Maßnahmen darf nicht zugelassen werden. Wir setzen uns für ein allgemeines Verbot der Überwachung des öffentlichen Raums ein, von dem nur einzelne, richterlich angeordnete Ausnahmen zulässig sind.

Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt. Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.

Vertrauliche Kommunikation

Das Briefgeheimnis soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis, das die grundgesetzlich geschützte Privatheit und Integrität von Kommunikation auch in elektronischen Medien wie dem Internet garantiert. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf Ermittlungsbehörden nur im Falle eines begründeten und konkreten Tatverdachtes erlaubt werden, dass dieser Bürger ein Verbrechen plant oder begangen hat. In jedem Fall ist ein schriftlicher und auf den Einzelfall bezogener richterlicher Beschluss erforderlich. In allen anderen Fällen muss der Staat annehmen, seine Bürger seien unschuldig. Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie bei sensiblen Informationen nicht vertrauenswürdig sind.

Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere und langfristigere Bedrohung unserer Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Angst. Flächendeckende staatliche Überwachung, fragwürdige Rasterfahndungen und zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen (Anti-Terror-Datei) sind Mittel, deren Einsatz wir grundsätzlich ablehnen.

Biometrische Daten und Gentests

Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten muss unterbleiben. Die Verwendung biometrischer Merkmale in Passdokumenten hat zu unterbleiben oder auf Freiwilligkeit zu beruhen. Es ist gegenüber Drittstaaten durchzusetzen, dass diese Pässe unabhängig von biometrischen Merkmalen vollständig gültig sind. Massengentests für polizeiliche Zwecke, bei denen die Vorgeladenen nicht individuell verdächtigt werden, müssen als anlasslose Verdächtigungen gewertet und entsprechend untersagt werden.

Datensparsame Sicherheitspolitik

Der Staat sammelt selbst hemmungslos Daten über seine Bürger und vernetzt die gesammelten Daten zunehmend miteinander, was zu einem gläsernen Bürger führt. Mit der Steuer-ID, die jeder Bundesbürger mit seiner Geburt erhält und die erst 20 Jahre nach seinem Tod gelöst wird, sind die Daten der Bürger nun einfacher zu verarbeiten und können so besser vernetzt werden, was das Erstellen eines umfangreichen Profils zu jedem Bürger erleichtert. Mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung sollten die Kommunikationsdaten eines jeden Deutschen, der per Telefon oder Internet kommuniziert, überwacht und gespeichert werden, ohne dass ein Verdacht besteht. Diese Maßnahme wurde vorübergehend sogar vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Mit der ELENA-Datenbank werden mittlerweile alle Arbeitnehmerdaten zentral erfasst. In den Bundesländern wird auch über neue Datenbanken, wie zum Beispiel die Einführung einer Schüler-ID, diskutiert. Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung, bei der Bürger verdachtsunabhängig überwacht werden, lehnt die Piratenpartei grundsätzlich ab. Auch andere Maßnahmen der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung wie Kennzeichenscanner lehnen wir ab. Den Einsatz solcher Maßnahmen in Rheinland-Pfalz wird die Piratenpartei verhindern.