Nach Vorwürfen um illegalen Bundestrojaner-Einsatz: PIRATEN fordern Aufklärung für Rheinland-Pfalz

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Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz fordert nach den Vorwürfen um den Bundestrojaner Aufklärung, ob die Behörden in Rheinland-Pfalz mit einem „Landestrojaner“ arbeiten. Das im Frühjahr beschlossene Polizei- und Ordnungsbehördengesetz - das einen solchen Trojaner ermöglicht - muss auf den Prüfstand. Heimliche Online-Durchsuchungen sind zu stoppen.

Dazu erklärt Roman Schmitt, Landesvorsitzender der PIRATEN Rheinland-Pfalz: „SPD und GRÜNE haben umgehend den möglichen Einsatz von Trojanern durch Landesbehörden  aufzuklären. Die Menschen haben ein Recht zu erfahren, ob in Rheinland-Pfalz solche möglicherweise sogar illegalen Abhör- und Spionagepraktiken vorgenommen werden. Wir wollen wissen, ob Landesbehörden Software einsetzen, um in private Computer einzudringen!"

Schmitt weiter: "Schnüffeln rheinland-pfälzische Behörden etwa auf den Rechnern von Bürgern? Werden dabei - laut Verfassungsgericht illegalerweise - Daten verändert? Stammte der vom CCC aufgedeckte Trojaner möglicherweise sogar aus Rheinland-Pfalz? All diese Fragen muss die rot-grüne Landesregierung umgehend beantworten!“

Benjamin Braatz, Mitglied des Landesvorstandes, ergänzt: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso die GRÜNEN ihr Wahlversprechen nicht eingehalten und einem Landestrojaner nicht schon längst die rechtliche Grundlage genommen haben. Noch im Wahlkampf spielten Bürgerrechte und die rechtstaatliche Kontrolle der Landesbehörden eine große Rolle, seit der Wahl ist davon nichts mehr zu hören. Das gefährliche Überwachungspaket, dass die SPD noch kurz vor der Wahl durchgewunken hatte, wird von den GRÜNEN offenbar nicht mehr wirklich in Frage gestellt. Nach den Vorwürfen an das BKA wollen wir jetzt wissen, was in Rheinland-Pfalz Sache ist.“

Die Piratenpartei fordert den sofortigen Stopp heimlicher Online-Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz, da dieses Instrument mit der Verfassung, den Grundrechten und dem Rechtstaat nicht in Einklang zu bringen ist. Sowohl das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als auch das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme würden verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat hier sehr enge Grenzen gesetzt.

Laut Analyse des Chaos-Computer-Clubs soll es bei dem gefunden Trojaner per „Fernsteuerung“ möglich sein, beliebige Programme und Daten nachzuladen. Die Beweiskraft des Trojaners liege damit bei Null, da keine Beweissicherheit mehr gegeben sei. Außerdem könnten Dritte bereits mit mittlerem Know-How die gesamte Computersteuerung übernehmen, Räume per Mikrofon oder Webcam überwachen und intime Daten mitlesen. Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in Rheinland-Pfalz müsse umgehend in seiner Gänze auf den Prüfstand gestellt werden, so die Forderung der PIRATEN.