Mitbestimmung auf kommunaler Ebene in Rheinland-Pfalz - eine Übersicht

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Da sich die Piratenpartei mehr demokratische Mitbestimmung durch die Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen auf die Fahne geschrieben hat, wollen wir auch entsprechende Aufklärungsarbeit leisten, welche Werkzeuge den Menschen eigentlich zur Verfügung stehen.

Als ersten Schritt wollen wir hier dazu eine Übersicht darüber geben, welche demokratischen Möglichkeiten "Direkter Demokratie" auf kommunaler Ebene (also Gemeinde-Ebene) existieren. Dazu stellen wir in diesem Artikel den Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid vor.

Diese Rechte sind in der rheinland-pfälzischen Gemeinde-Ordnung geregelt (GemO). Auf Landesebene gibt es darüber hinaus noch weitere Optionen: Die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid. Sie sind in der Landesverfassung verankert, ihnen werden wir uns in einem nächsten Artikel widmen.

Der Einwohnerantrag

Der Einwohnerantrag nach §17 GemO ist das niedrigschwelligste Mittel der direkten Mitbestimmung auf kommunaler Ebene, sprich Stadt- oder Kreisebene. Der Einwohnerantrag gibt auch den Bürgern, die nicht selbst Mitglied im Gemeinderat sind, die Möglichkeit, einen Antrag an den Gemeinderat (in Städten der Stadtrat) zu stellen, wie es sonst nur den Ratsmitgliedern zusteht.

Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung legt dazu fest: "Die Bürger und die Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, daß der Gemeinderat über bestimmte Angelegenheiten  der örtlichen Selbstverwaltung, für deren Entscheidung er zuständig ist,  berät und entscheidet (Einwohnerantrag).

Beim Einwohnerantrag handelt es sich also um einen ganz normalen Antrag an den Gemeinderat gemäß Geschäftsordnung, sich mit einer Sache zu befassen und über diese abzustimmen. Der Einwohnerantrag muss vorab von einer bestimmten Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden. Wieviele das sind, hängt von der Größe der Gemeinde ab.

In Gemeinden bis zu 3 000 Einwohnern sind es 5% der Einwohner (höchstens jedoch 120), in Gemeinden mit 3 001 bis 10 000 Einwohnern braucht es 4% (höchstens jedoch 300), in Gemeinden mit 10 001 bis 50 000 Einwohnern 3% (höchstens jedoch 1 000) und in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern 2% der Einwohner (höchstens jedoch 2 000).

In einer Stadt wie Mainz mit 197.778 Einwohnern sind das also 2000 Unterschriften (das Maximum) nötig.

Der Antrag mit dem jeweiligen Anliegen an den Gemeindrat muss zunächst formuliert werden und dann die notwendigen Unterstützer finden. Dazu wird der Antragstext auf ein Unterschriftenblatt geschrieben, das dann unterzeichnet werden muss. Jede Unterschriftenliste muss den vollen Wortlaut des Einwohnerantrags  enthalten. Eintragungen, die den Unterzeichner nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig.

Der Einwohnerantrag muss ein bestimmtes "Begehren" mit Begründung enthalten. Das bedeutet es kann beispielsweise beantragt werden, dass der Stadtrat sich gegen den Verkauf von städtischen Grundstücken an den Investor ECE entscheiden soll - ein in Mainz derzeit viel diskutiertes Thema.

Der Antrag muss schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden und bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, den Einwohnerantrag zu vertreten. Über die Zulässigkeit des Einwohnerantrags entscheidet dann der Gemeinderat, wobei dies an enge rechtliche Vorgaben gebunden ist und juristisch angefochten werden kann. Zuvor prüft die Gemeindeverwaltung (in Ortsgemeinden die Verbandsgemeindeverwaltung) die Gültigkeit der Eintragungen in die Unterschriftenlisten.

Ist der Einwohnerantrag zulässig, so hat der Gemeinderat ihn innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang zu beraten und darüber zu entscheiden. Der Gemeinderat hat die im Einwohnerantrag genannten Personen dabei zu hören. Hier können die drei Vertreter also ihre Forderungen nochmals selbst vor den Ratsmitgliedern schildern und begründen. Danach entscheidet der Gemeinderat über den Antrag und muss die Entscheidung und die Gründe dafür öffentlich machen.

Der Bürgerentscheid

Neben dem Einwohnerantrag, der vom Gemeinderat beraten und entschieden wird, können die Bürger einer Gemeinde über eine Angelegenheit aber auch selbst abstimmen. Das dazu verwendbare Mittel ist der Bürgerentscheid.

Zur Durchführung eines Bürgerentscheides gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens kann der Stadtrat selbst beschließen, einen Bürgerentscheid durchführen zu lassen. Dazu ist nichts weiter erforderlich, als ein entsprechender Beschluss des Stadtrats mit einfacher Mehrheit. Um bei obigem Mainzer Beispiel zu bleiben, könnte der Stadtrat beispielsweise beschließen, einen Bürgerentscheid über die Frage durchführen zu lassen, ob die Stadt Mainz ihre Grundstücke an ECE verkaufen soll.

Dass ein Rat von sich aus beschließt, die Bürger über eine wichtige Frage abstimmen zu lassen, ist aber sehr selten. Oftmals sträuben sich Gemeinderäte noch, diese Form der basisdemokratischen Mitbestimmung auch wirklich zu nutzen. Falls der Stadtrat einen Bürgerentscheid also nicht dürchführen lassen will, so können aber auch Menschen aus der Bürgerschaft ohne kommunalpolitisches Mandat, die Durchführung eines Bürgerentscheides selbst beantragen und somit erzwingen.

Das Verfahren dazu nennt sich "Bürgerbegehren" und ist in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung in § 17a GemO vorgesehen. Ähnlich wie beim Einwohnerantrag müssen hierbei Unterstützerunterschriften für das Vorhaben gesammelt werden. Allerdings deutlich mehr und zwar von 10% der Wahlberechtigten, aber ...

  • maximal 3.000 in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern
  • maximal 6.000 in Gemeinden mit 50.001 bis 100.000 Einwohnern
  • maximal 12.000 in Gemeinden mit 100.001 bis 200.000 Einwohnern
  • maximal 24.000 in Gemeinden mit mehr als 200.000 Einwohnern.

Für eine Stadt wie Mainz bedeutet das also z.B., es müssten 12.000 Unterschriften gesammelt werden, damit ein Bürgerentscheid über eine bestimmte Frage durchgeführt wird. Dazu empfiehlt sich erfahrungsgemäß noch ein Puffer von 1/5 der Unterschriften, da in der Regel einige nicht anerkannt werden (z.B. weil die Unterschreiber nicht in der Gemeinde wohnen oder nicht lesbar sind).

Das Bürgerbegehren (also sozusagen der "Antrag auf Bürgerbescheid") ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Es muss die zu entscheidende Gemeindeangelegenheit in Form einer mit ,,Ja" oder ,,Nein" zu beantwortenden Frage, eine Begründung und einen Vorschlag für  die Deckung der Kosten der begehrten Maßnahme enthalten. Außerdem müssen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, das Bürgerbegehren zu  vertreten. Die Durchführung des Bürgerentscheids wird vom Stadtrat  beschlossen und von der Verwaltung durchgeführt und zwar analog einer Bürgermeisterwahl.

Der Text eines Bürgerbegehrens könnte z.B. lauten „Die Unterzeichner fordern die Durchführung eines Bürgerentscheides über die Frage: 'Sind sie dafür, dass die Stadt Mainz Grundstücke an den Investor ECE verkauft?'".

Eine entsprechende Begründung und ein Kostendeckungsvorschlag müssten ebenfalls eingereicht werden. Die formulierte Frage muss eindeutig mit JA oder NEIN beantwortet werden können. Über sie wird dann von allen Wahlberechtigten abgestimmt. Bei der Entscheidung muss eine einfache Mehrheit erreicht werden. Eine weitere Hürde ist, dass zusätzlich 20% der  Stimmberechtigten mit JA abgestimmt haben müssen (bei 196.000 Einwohnern wären das ca. 40.000 Bürger, abzüglich der Nichtstimmberechtigten).

Wichtig ist: Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss des Gemeinderats gleich. D.h. die Bürgerinnen und Bürger haben mit dem Bürgerentscheid wirklich die Möglichkeit, in ihrer Gemeinde ganz direkt selbst mitzubestimmen. Sie sind dabei nicht auf die Beschlüsse des Gemeinderats angewiesen, sondern können selbst über Belange der Gemeinde entscheiden. Die zu sammelnden Unterschriften stellen bislang allerdings leider sehr hohe Hürden für die Mitbestimmung dar. In der Praxis kommen diese für die Bürger eigentlich so wichtigen Instrumente daher leider selten zum Einsatz.

Wir PIRATEN wollen in den nächsten Jahren deshalb versuchen, den Einwohnerantrag und den Bürgerentscheid als demokratische Werkzeuge mehr zu bewerben und auch selbst zur Anwendung zu bringen. Die Piratenpartei setzt sich auch für eine Senkung der Quoren zur Unterschriftensammlung, für die Abschaffung des Kostendeckungsvorschlags und für längere Sammelfristen ein. Ebenso fordern wir die Abschaffung des Zustimmungsquorums. Wir wollen außerdem, dass Bürger über mehr Themen begehren können, beispielsweise auch über Bebauungspläne, die bislang noch ausgeschlossen sind.

Bei Interesse freuen wir uns sehr über Kontaktaufnahme digital oder bei einem unserer zahlreichen Treffen im Land!

Viel weiteres Wissenswertes findet sich übrigens in der Gemeinde-Ordnung von Rheinland-Pfalz.