Frist für verfassungskonformes Wahlrecht mutwillig verpasst

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Seit Freitag, 1. Juli 2011, ist die Frist, die das Bundesverfassungsgericht für die Verabschiedung eines verfassungskonformen Bundestagswahlrechts eingeräumt hat, verstrichen. Veränderungen am Wahlrecht waren nötig geworden, da das bisherige Wahlrecht "negative Stimmgewichte" zulässt. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Stimme für eine Partei eben dieser Partei schaden. Besonders deutlich wurde dies bei einer Nachwahl zur Bundestagswahl 2005, bei der die CDU dafür geworben hat, nicht zu viele Zweitstimmen zu bekommen, um nicht ein Mandat zu verlieren.

Der von der Koalition jetzt viel zu spät eingebrachte Vorschlag zur Wahlrechtsänderung behebt das Problem der negativen Stimmgewichte nicht. Während die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens bei Überhangmandaten geringfügig verringert wird, wird eine weitere Möglichkeit eines solchen Effekts völlig unabhängig von Überhangmandaten zusätzlich geschaffen.

Vertreter der Koalition werben damit, dass dieser Vorschlag "minimalinvasiv" sei, also so wenig wie möglich am bisherigen Wahlrecht ändere. Hier wird deutlich, dass eine Chance für eine grundlegende Reform des Wahlsystems vertan wurde. Vorschläge hierzu hat unter anderem der Verein "Mehr Demokratie!" vorgelegt. Hierzu muss es nach Auffassung der Piraten eine breite gesellschaftliche Diskussion geben.

Die Piratenpartei kritisiert das Gebahren von CDU und FDP. Das im Grundgesetz aufgeführte "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" wird ad absurdum geführt, denn die in Artikel 38 des Grundgesetzes aufgeführte Bestimmung "Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz." ist zu einer hohlen Phrase verkommen.

"Es stellt sich auch die Frage, ob die Regierung und der Bundestag das Organ Bundesverfassungsgericht noch ernst nehmen", so Bernd Schlömer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei. "Es ist auch ein Affront gegenüber den Hütern des Grundgesetzes, wie er leider schon öfters in den vergangenen Jahren vorgekommen ist."