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Piraten bloggen

Hinweis: Blogeinträge spiegeln lediglich die Meinung des Verfassers wieder und sind nicht zwingend Meinung der Piratenpartei.

Fraglicher Bericht zum Landesinformationsfreiheitsgesetz

20

jun

2012

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) [1] ist nun drei Jahre alt. Da ist es an der Zeit, dass mal nachgeschaut wird, ob das Gesetz gut so ist. So will es das Gesetz selbst, denn die Landesregierung soll nach dieser Zeit dem Landtag erzählen [2], wie es sich bewährt hat. 

Nun hat aber die Landesregierung das Problem, dass sie schwerlich selbst beurteilen kann, wie sich das LIFG bewährt hat. Sie wird also Meinungen und Untersuchungen heranziehen, um sich ein Bild zu machen. Da liegt es nahe, zunächst Experten, aber auch die Bürger selbst nach ihren Erfahrungen mit dem LIFG zu befragen. Dazu wissen wir, dass sie als Experten Herrn Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer beauftragt hat, einen Evaluationsbericht erstellen zu lassen [3].

Herr Ziekow ist ein vielbeschäftigter honoriger Mann [4]. Er ist auch Mitglied der rheinland-pfälzischen Equete-Kommission für Bürgerbeteiligung [5]. Bürgerbeteiligung sollte also kein Fremdwort für ihn sein. Deshalb habe ich ihm über die Kommission ein paar Fragen gestellt, zumal ich ausdrücklich von anderen Kommissionsmitgliedern dazu ermuntert wurde. Das war am 15. Mai. Leider hat Herr Ziekow seit dem keine Möglichkeit gefunden, mir zu antworten. Das mag daran liegen, dass er - wie gesagt - sehr beschäftigt ist. Das habe ich selbst erlebt auf der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 12. Juni im Mainzer Landtag [6]. Dort stellte er in einem zügigen Vortrag stichpunktartig seinen Evaluationsbericht für das Bundesinformationsfreiheitsgesetz vor. Das machte einen hochwissenschaflichen Eindruck und ich traute mich kaum auch nur an Zweifel zu denken. Ich dachte, ich könnte was zu seinem Bericht für das Landesinformationsfreiheitsgesetz von Rheinland-Pfalz hören. Dazu äußerte sich Herr Ziekow abschließend nur mit ein paar allgemeinen Anmerkungen. Die Frage von unserem Landesinformationsfreiheitsbeauftragten Herrn Wagner, ob denn für den Evaluationsbericht in Rheinland-Pfalz auch Bürger befragt wurden, beantwortete er sinngemäß mit nein, das sei unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu teuer.

Für mich ergeben sich nun folgende Fragen:
1. Ist Herr Ziekow wirklich ein optimales Mitglied bei der Enquete-Kommission für Bürgerbeteilung?

2. Lassen sich die Mitglieder der Landesregierung einfach vom wissenschaftlichen Eindruck des Evaluationsberichts blenden und reicht ihnen das für die Berichterstattung an den Landtag aus?

3. Warum hat sich der Bericht einzig auf die Befragung der Behorden konzentriert? Da macht man doch den Bock zum Gärtner. Die Befragung hätte auch die Landesregierung leisten können. Sie kennt doch ihre Behörden. Sinnvoll wäre meines Erachtens  ein arbeitsteiliges Vorgehen gewesen. Die Landesregierung befragt ihre Behörden und das Speyerer Institut untersucht die Erfahrungen der Bürger.

4. Warum ist der Evaluationsbericht für das Landesinformationsfreiheitsgesetz von Rheinland-Pfalz für Bürger nicht verfügbar? Das Landesinnenministerium von Rheinland-Pfalz hat mir per Email auf meine Frage nach dem Evaluationsbericht bestätigt,  dass gemäß § 15 LIFG [2] zunächst der Landtag zu informieren ist. Da bleiben einem nur Spekulationen und Vermutungen.


[1] Landesinformationsfreiheitsgesetz

[2] Evaluierung und Bericht zum LIFG

[3] Beauftragung Evaluationsbericht zum LIFG

[4] Biographie

[5] Sachverständige der Enquete-Kommission für Bürgerbeteiligung

[6] Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Manöverkritik Bürgerbeteiligung - ein offener Brief

25

mai

2012

Sehr geehrte Frau Mohr,

gestern (24.05.2012) hatten sie als Vorsitzende des Ausschusses für Medien und Netzpolitik zur öffentlichen Sitzung eingeladen. Die Tagesordnung umfasste durchweg Grundanliegen unserer politischen Arbeit. Deshalb war es wohl nicht verwunderlich, dass fast alle Besucherplätze im Saal besetzt waren.

Da es unser Anliegen auch ist, die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung im Landtag zu verbessern, möchte ich gerne ein paar konstruktive Krititkpunkte und Anregungen anbringen.

 

Update 12.06.2012: Frau Mohr hat meine Fragen ausführlich beantwortet, wofür ich mich auch an dieser Stelle ausdrücklich bedanke. Die jeweiligen Antworten habe ich eingefügt und wie man sieht, sind die Piraten noch lange nicht überflüssig :-)

  1. Die links zu den angeführten Anlagen auf der Tagesordnung führten ins Leere. Sie sollten rechtzeitig verfügbar sein, damit der Bürger die gleichen Informationen hat, wie die Abgeordneten und damit man sich im Vorfeld eingehender informieren und vorbereiten kann, worum es geht.

    Antwort:
     Der Landtag arbeitet unter anderem mit Drucksachen und Beratungsunterlagen (insbesondere Vorlagen, Stellungnahmen, Informationen und Zuschriften). Bei den Drucksachen handelt es sich um Dokumente, die auch in das Netz eingestellt werden und jedermann zugänglich sind. Anders ist dies zurzeit noch bei den von Ihnen angesprochenen Vorlagen, bei denen es sich um interne Arbeitspapiere handelt, die bislang noch nicht automatisch ins Netz eingestellt wurden. Mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode hat der Landtag bereits Veränderungen in der Geschäftsordnung vorgenommen.
    Beim Grundsatz der Öffentlichkeit gilt:
    Die Behandlung von Ausschussunterlagen, insbesondere deren Weitergabe an Dritte, richtet sich daher grundsätzlich nach der Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit der Sitzung oder nach der Vertraulichkeit des Inhalts der Unterlage (vgl. § 82 Abs. 7 GOLT). Derzeit arbeitet man noch an der technischen Frage der Veröffentlichung. Seitens der Verwaltung gibt es bereits eine Arbeitsgruppe, die sich auch mit dieser technischen Umsetzung beschäftigt. Deren Empfehlungen für weitergehende Veröffentlichungen abgewartet werden sollen.

  2. Es gab im Saal einen WLAN-Zugang für Gäste, der allerdings sinnvollerweise durch ein Kennwort geschützt war. Leider wurde dieses Kennwort nicht bekannt gegeben. Zudem war die Netzanbindung für private smartphones innerhalb des Gebäudes nicht optimal, sodass eine Übertragung per UMTS auf diesem Wege auch nicht möglich war. Dadurch war eine online Berichterstattung, z.B. per twitter, nur sehr eingeschränkt möglich. Ich schlage vor, bei Sitzungsbeginn das Zugangskennwort für den WLAN Gastzugang bekannt zu geben.

    Antwort: Ein WLAN-Zugang ist tatsächlich bereits vorhanden. Für die Nutzung gibt es sog. Voucher mit individuellen Kennwörtern, die von Pforte des Landtags gegen Unterschrift herausgegeben werden können. Jeder Gast kann sich das Passwort besorgen.
    Die Bekanntgabe eines Passwortes in der Sitzung ist bisher nicht vorgesehen. Was die Netzanbindung für private smartphones innerhalb des Gebäudes angeht, mag diese möglicherweise – je nach Anbieter – unterschiedlich sein. Allerdings besteht ja auch grundsätzlich die Möglichkeit eines Gastzuganges für das WLAN. Allerdings behält sich die Verwaltung vor, die Zahl der ausgegebenen Voucher aus Kapazitätsgründen, aber auch aus Sicherheitsgründen zu beschränken. Auch mit diesen Fragen beschäftigt sich die genannte Arbeitsgruppe

  3. Ich hätte mir gewünscht, dass es eine Möglichkeit gegeben hätte, sich auch als anwesender Bürger zu Wort melden zu können. Dann hätte ich z.B. das Problem mit dem WLAN-Zugang unmittelbar vorbringen können. Als Vorlage könnten die Regelungen zur Einwohnerfragestunde aus der Kommunalverwaltung dienen.

    Antwort: Die Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich. Zu den öffentlichen Sitzungen sind die Presse und sonstige Zuhörende, soweit die Raumverhältnisse es gestatten, zugelassen. Das Recht zur Wortmeldung ist nach der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Die von Ihnen genannten Regelungen zur Einwohnerfragestunde aus der Kommunalverwaltung sind insoweit nicht vergleichbar. Bei den Gemeinderäten handelt es sich um Organe einer Selbstverwaltungskörperschaft, die im staatsrechtlichen Sinne zur Exekutive und nicht zur Legislative zählen.

  4. Einige Berichte auf der Tagesordnung wurden sehr zügig vorgetragen und waren zudem mit Zahlenmaterial durchsetzt. Sie waren deshalb kaum direkt nachvollziehbar. Hier wäre es in der Nachbereitung wichtig, wenn diese Berichte nochmals online zur Verfügung gestellt würden. Könnten sie uns eine entsprechende Quelle übermitteln?

    Antwort:
     Bei Berichten der Landesregierung wird so verfahren, dass Abgeordnete um Übersendung von Unterlagen bitten können. Diese werden dann wie eine Vorlage behandelt. Es gilt das unter 1. Ausgeführte entsprechend. Im Übrigen werden die Berichte auch im Protokoll wiedergeben. Die Sitzungsprotokolle werden an die Abgeordneten, die an der Sitzung teilgenommen haben, und an die Ausschussmitglieder verteilt sowie den Fraktionen und der Landesregierung zugeleitet. Protokolle über öffentliche Ausschusssitzungen dürfen später auch Dritten zur Verfügung gestellt werden, sobald die Frist zur Protokollberichtigung, d.h. nach Ende der nächsten Sitzung des Ausschusses, abgelaufen ist.

  5. Ein weiterer Vorschlag zu mehr Bürgerbeteiligung wäre, wenn die Ausschussleitung per twitter erreichbar wäre. Vorstellbar wären die Punkte "Beantwortung von twitter Anfragen" auf der Tagesordnung, z.B. in der Mitte und am Ende der Sitzung. Das ließe sich auch mit den Wortmeldungen der anwesenden Bürger kombinieren.

    Antwort: Es ist den Abgeordneten und auch den Vorsitzenden der Ausschüsse überlassen, ob und ggf. über welche Anbieter sozialer Netzwerke sie privat erreichbar sein wollen. Twitter ist bekanntlich nur eines von mehreren Unternehmen im Bereich sozialer Netzwerke. 
    Für die Aufgaben als Vorsitzende sieht die Geschäftsordnung vor, dass der Schriftverkehr des Ausschusses sowie die Weiterleitung von Beschlüssen und Berichten über den Präsidenten oder seine Beauftragten erfolgen. Bezüglich der Anregung, dass der Punkt "Beantwortung von twitter Anfragen" auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt wird, gelten die Ausführungen zu Wortmeldungen im Ausschuss entsprechend.

  6. Alle meine Vorschläge bisher lassen sich unmittelbar ohne weitere technische Voraussetzungen umsetzen, sind also rein organisatorischer Natur. Für die Zukunft wäre ein online streaming der Sitzung vorstellbar, zumal dies ja auch das erklärte Ziel der Landesverwaltung ist.

    Antwort:
     Bereits jetzt werden bestimmte Sitzungen des Landtags im Live-Stream übertragen. Das gilt für das Plenum und für die Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung. Nach einer Auswertung der Erfahrungen und technischen Anforderungen sollen künftig ggf. Übertragungen weiterer Ausschüsse durchgeführt werden. Auch mit diesen Fragen beschäftigt sich die genannte Arbeitsgruppe.

  7. Abschließend würde ich mir wünschen, dass ich meine Manöverkritik nicht auf diesem Wege per offenen Brief an sie herantragen muss, sondern dass es eine vergleichbare öffentliche Möglichkeit gibt, dieses direkt an den Landtag heran zu tragen.

    Antwort:
     Alle Abgeordneten des Landtags und insbesondere auch die Ausschussvorsitzenden sind jederzeit - nicht zuletzt per E-Mail - erreichbar.

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort von ihnen erhielte, über die ich dann berichten darf, gerne auch an meine Email-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Höft

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