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Dreyer und Lewentz zu Vorratsdaten: PIRATEN bieten Landesregierung Grundrechte-Nachhilfe an

Bundesarchiv, B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
Bundesarchiv, B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de], via Wikimedia Commons

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz kritisiert die neuesten Forderungen aus der rot-grünen Landesregierung, in der über die Wiedereinführung der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung nachgedacht wird. Da hier offenbar gehöriger Nachholbedarf bestehe, bieten die PIRATEN Innenminister Lewentz und Regierungschefin Dreyer gerne Nachhilfe in Sachen Grundrechte an.

„Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass ohne jeden Anlass von jedermann gespeichert wird, wer wann wo und mit wem telefoniert, wer wem SMS schreibt oder wer mit wem per E-Mail kommuniziert.“ erklärt Klaus Brand, Landesvorsitzender der PIRATEN in Rheinland-Pfalz. Zurecht sei dieses schwarz-rote Gesetz zur Massenüberwachung vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig und nichtig erklärt worden, so Brand.

„Wenn jetzt Innenminister Lewentz oder Ministerpräsidentin Dreyer ein Comeback der Vorratsdatenspeicherung in den Raum stellen heißt das nichts anderes, als dass genau diese Daten von allen Bürgerinnen und Bürgern erhoben und gespeichert würden. Wer kommuniziert wann und wo mit wem, wer schreibt wem SMS, wer ruft bei einer Beratungshotline an und vieles mehr, würde so offenbar.“

Die jüngsten Äußerungen der Ministerpräsidentin seien dazu auch noch völlig absurd, so Brand. So erkläre Dreyer, es dürfe keine systematische Speicherung der Daten aller geben, sie wolle eine Vorratsdatenspeicherung aber nicht grundsätzlich ausschließen. „Offenbar hat Frau Dreyer überhaupt nicht verstanden, dass Vorratsdatenspeicherung aber genau das bedeute.“ so Brand. Er biete sowohl Dreyer daher gerne Nachhilfe in Sachen Grundrechte und Datenschutz an und erläutere der Landesregierung gerne, warum das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung zurecht als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und den Allgemeinen Menschenrechten eingestuft haben.