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Piratenpartei setzt Verfassungsbeschwerde gegen diskriminierendes Kommunalwahlgesetz fort

CC by @mjiklo

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt den Weg der Verfassungsbeschwerde gegen das von der rot-grünen Koalitionsmehrheit im Landtag beschlossene Menschen diskriminierende Kommunalwahlgesetz fort. Im Zuge dessen wird es am 15. Dezember 2014 zu einer mündlichen Verhandlung am Verfassungsgerichtshof des Landes kommen.

„Obwohl der Eilbeschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 04. April bereits verhinderte, dass Geschlechtsangaben auf den Stimmzetteln zu den Kommunalwahlen gedruckt wurden, kam es zu öffentlicher Diskriminerung, wie durch das Amtsblatt der Stadt Mainz. Dies konnte nur deswegen geschehen, weil sich dieser Eilbeschluss nicht auch auf die Geschlechtsangaben in den amtlichen Formularen erstreckt hat. Nun steht auf dem Prüfstand, ob von Menschen eine derartige öffentliche Bloßstellung abverlangt werden darf“, äußert sich Xander Dorn, gewähltes Mitglied des Mainzer Stadtrates und selbst betroffene Person.

In der Niederschrift, eines der Formulare zu den Wahlvorschlägen, die Parteien bei den zuständigen Stellen einreichen müssen, um auf den Stimmzettel zu kommen, waren so genannte paritätsbezogene Angaben zu machen. Dies bedeutet, dass das Geschlecht aller Personen, die zu den Kommunalwahlen kandidieren wollten, sowie auch das Geschlecht aller, welche an der entsprechenden Aufstellungsversammlung teilnahmen, offen zu legen war. Diese öffentliche Bloßstellung sollte nach dem Wunsch der rot-grünen Landtagsmehrheit den Willen der Wahlberechtigten beeinflussen. Aus genau diesem Grund hat der Verfassungsgerichtshof dies bereits mit Urteil vom 13. Juni für verfassungswidrig erklärt. Dennoch wurden ebendiese Angaben in den amtlichen Wahlbekanntmachungen abgedruckt und haben so bereits Schaden für Betroffene angerichtet.