Kommunalwahlen Pressemitteilungen

Verfassungsgerichtshof/Kommunalwahl: PIRATEN begrüßen Urteil gegen Geschlechterdiskriminierung und pro Datenschutz

Bundesarchiv, B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
Bundesarchiv, B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de], via Wikimedia Commons

Die Piratenpartei begrüßt die heutige einstweilige Anordnung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs betreffs der Klage gegen das rot-grüne Kommunalwahlgesetz. Der Verfassungsgerichtshof stärkt damit den Datenschutz von politisch Aktiven und verhindert Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität. Die PIRATEN sehen dies als positives Zeichen für das anhängige Verfahren, über das voraussichtlich erst nach der Wahl entschieden wird.

„Durch die Gesetzesänderungen waren Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle dazu gezwungen, entweder bei der Geschlechtsangabe zu lügen oder befürchten zu müssen, nicht zu Wahlen antreten zu dürfen“, erklärt Xander Dorn, der als betroffene Person selbst gegen die diskriminierenden Gesetzesänderungen klagt. „Der Verfassungsgerichtshof hat mit der einstweiligen Anordnung für den Minderheitenschutz in diesem Land gesprochen und den Datenschutz gestärkt“, führt Dorn weiter fort.

„Stimmzettel sind der falsche Platz, um Wahlkampf zu betreiben. Wahllokale müssen ein Ort freier Stimmabgabe ohne Versuche der Manipulation bleiben.“ äußert sich Vincent Thenhart, Vorstandsmitglied der Piratenpartei Rheinland-Pfalz. „Rot-Grün wollte den Wahlkampf auf den Stimmzettel bringen, um sich selbst Vorteile zu verschaffen. Dem hat das Verfassungsgericht heute zum Glück einen demokratischen Riegel vorgeschoben.“